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Der Prozess beim Landgericht Magdeburg.

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Update

Attacke auf türkischstämmigen Imbissbetreiber: Langjährige Haftstrafen für Täter

In Sachsen-Anhalt wurde ein Türke von neun betrunkenen Männern angegriffen und schwer verletzt. Vier Täter wurden nun wegen versuchten Totschlags verurteilt. Das löst Kritik aus.

Von Frank Jansen

Im Prozess zum beinahe tödlichen Angriff von  Rechtsextremisten in Bernburg (Sachsen-Anhalt) auf einen Türken hat das Landgericht Magdeburg ein Urteil verkündet, das Kritik auslöst. Die Erste Große Strafkammer verurteilte am Freitag vier der neun Angeklagten zu Haftstrafen von fünf Jahren bis acht Jahren und zwei Monaten, die anderen fünf wurden freigesprochen. Die Richter zählen fast alle Angeklagten der rechtsextremen Szene zu, sind aber nicht sicher, dass Ausländerfeindlichkeit das ausschlaggebende Motiv war.

Deshalb verzichtete die Kammer auf eine Verurteilung wegen versuchten Mordes und erkannte auf versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung. Die Berliner Nebenklage-Anwältin Franziska Nedelmann, sie vertrat die von den Schlägern auch attackierte Freundin des Türken, sprach von einem „wirren Urteil“.

Die neunköpfige Gruppe war am 21. September 2013 unterwegs, um einen Junggesellenabschied zu feiern. Am Abend trafen die angetrunkenen Männer auf dem Bahnhof Bernburg ein, dort betreibt der Türke einen Imbiss. Einer der Rechtsextremisten beleidigte dessen Freundin als „Türkenschlampe“. Als der Imbissbetreiber eingriff, wurde er als "scheiß Ausländer" beschimpft und so massiv geprügelt, dass er beinahe starb. Die Polizei konnte die Schläger rasch festnehmen. Der Türke überlebte die schweren Kopfverletzungen nur dank einer Notoperation.

Die Staatsanwaltschaft Magdeburg klagte die Rechtsextremen wegen versuchten Totschlags an und sah Rassismus nicht als vorrangiges Motiv. Die Anwälte des Türken, seiner Freundin und eines bei der Tat auch attackierten Bekannten des Imbissbetreibers äußerten scharfe Kritik. Die Nebenklage-Vertreter fühlten sich dann bestätigt, als die Strafkammer schon vor Beginn des Prozesses im Februar den rechtlichen Hinweis erteilte, es käme auch eine Verurteilung wegen versuchten Mordes in Betracht, sollte Ausländerhass als „leitendes Motiv“ nachzuweisen sein. Das war dann aber für die Richter doch nicht möglich.

Die Strafkammer konnte nicht ausschließen, dass der Türke bei Beginn der Auseinandersetzung mit den neun Männern zu einem Knüppel gegriffen hatte. Einige Angeklagten hatten nach der Festnahme behauptet, der Imbissbetreiber habe sie angegriffen. 

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