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Verfassungsgericht: Linksfraktion klagt gegen Tornado-Entsendung

Die Linksfraktion wird ihre Klage gegen den Tornado-Einsatz in Afghanistan nächste Woche in Karlsruhe einreichen. Der Einsatz führe zu einer Veränderung des Nato-Vertrags, wozu die Zustimmung des Bundestags nötig sei.

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Berlin - Karlsruhe könne auch klären, ob die Nato-Aktivitäten ein Verstoß gegen das Grundgesetz seien. "Wir sind überzeugt, dass die Klage zugelassen wird", sagte der Linksfraktions-Abgeordnete und Völkerrechtler Norman Paech. Falls das Bundesverfassungsgericht einem Eilantrag der Linksfraktion stattgeben würde, müsste mit der Entsendung der Tornados nach Afghanistan womöglich gewartet werden, bis Karlsruhe in der Hauptsache entschieden hat.

Linksfraktionschef Oskar Lafontaine verwies darauf, dass die Zielfotos der Tornados zu Einsätzen auch gegen Zivilisten führen könnten. Kämpfer könnten nicht von Bauern unterschieden werden, sagte Lafontaine. In der Folge "beteiligen wir uns an der Ermordung unschuldiger Menschen", sagte er dem Sender n-tv. Zudem warnte er davor, sich durch den Einsatz "den Terror ins Land zu holen". Ab Mitte April sollen sechs Bundeswehr-Tornados die Militäroperationen der Nato in Afghanistan unterstützen.

Vermischung der Mandate

Die Linksfraktion will ihre Klage ähnlich wie die Unionsabgeordneten Peter Gauweiler (CSU) und Willy Wimmer (CDU) begründen, die vor dem Bundesverfassungsgericht aus formalen Gründen gescheitert waren. Der Einsatz führe zu einer Veränderung des Nato-Vertrages, bei dem es um ein Verteidigungsbündnis gehe. In Afghanistan sei der "Krieg gegen den Terrorismus" aber längst nicht mehr durch Selbstverteidigung gerechtfertigt, sondern zu einem zeitlich und räumlich unbegrenzten Krieg geworden, kritisierten Gauweiler und Wimmer. Die Linksfraktion sieht dies laut Paech ebenso. Die "Operation Enduring Freedom" (OEF) in Afghanistan habe nichts mehr mit Selbstverteidigung zu tun. Zudem finde eine Vermischung der Mandate statt. Die Aufklärungsfotos der Tornados unter Isaf-Mandat sollen auch OEF-Einheiten übermittelt werden.

Paech, der die Fraktion zusammen mit einem Anwaltsbüro in Karlsruhe vertreten will, war für die PDS bereits bei einer dann gescheiterten Klage im Zusammenhang mit dem Kosovo-Krieg 1999 in Karlsruhe vorstellig geworden. Paech ging davon aus, dass sich die Lage seither aber grundlegend geändert habe. Die Klage von Gauweiler und Wimmer hatten die Karlsruher Richter mit der Begründung abgewiesen, ihre Abgeordnetenrechte seien nicht betroffen und sie seien daher nicht klagebefugt. Dies wäre demnach aber eine Fraktion. Die Argumentation der Unionsabgeordneten werde nun geprüft, sagte der Sprecher der Linksfraktion, Hendrik Thalheim. Der Fraktionsvorstand habe sich aber bereits am Dienstag auf die Klage verständigt.

Ströbele: Einsatz durch Isaf-Beschluss nicht gedeckt

Auch Grünen-Fraktionsvize Christian Ströbele hatte rechtliche Bedenken gegen den Tornado-Einsatz geäußert. "Der ursprüngliche Charakter des Isaf-Mandats wird in seinem Wesen so verändert, dass dieser Einsatz durch die UN-Resolution und den Bundestagsbeschluss zu Isaf nicht mehr gedeckt ist", sagte Ströbele der "Netzeitung". Er verwies auch darauf, dass der Grünen-Parteitag im Dezember 2006 eine Ausweitung des Einsatzes auf Süd-Afghanistan mit großer Mehrheit abgelehnt habe. Das gespaltene Votum der Grünen zu dem Einsatz müsse daher zu einer Debatte über die Bedeutung von Parteitagsbeschlüssen führen. Rücktrittsforderungen lehnte er allerdings ab. Bei dem Einsatz gehe es um eine Gewissensentscheidung jedes Abgeordneten. (tso/dpa)

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