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Ein Mann hält ein Kind fest am Arm (Symbolbild).

© dpa/Annette Riedl

Mehr Schutz für Kinder und Jugendliche: Bundestag beschließt Anti-Missbrauchsgesetz

Der Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Kindern soll effizienter werden: Das neue Gesetz soll Betroffenenrechte sichern und Aufklärungsarbeit verstärken.

Stand:

Der Bundestag hat die Strukturen im Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen gestärkt.

Eine Mehrheit der Abgeordneten votierte am Freitag für ein Anti-Missbrauchsgesetz, das vor allem das Amt der oder des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs stärken soll. Der Posten soll demnach künftig als Bundesbeauftragter oder -beauftragte vom Parlament gewählt werden.

Der bei dem Amt angesiedelte Betroffenenrat und die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs werden dadurch „auf eine gesetzliche Grundlage gestellt“, wie das Bundesfamilienministerium mitteilte.

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Bundesministerin Lisa Paus (Grüne) zeigte sich „froh und erleichtert über die Einigung“. Künftig soll es demnach regelmäßige Berichte zu dem Thema geben. Die bundesweite Beratung von Betroffenen soll verstärkt werden, dazu erhält die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung einen entsprechenden gesetzlichen Auftrag.

Die derzeitige Unabhängige Beauftragte Kerstin Claus zeigte sich erfreut, dass der Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen „auch in Zeiten des Wahlkampfes fraktionsübergreifend Priorität“ habe. Die per Gesetz festgeschriebene regelmäßige Berichtspflicht gegenüber Bundestag und Bundesrat „wird dazu beitragen, dass Politik durch das Gesetz künftig noch zielgerichteter agieren kann“. Das Gesetz muss noch vom Bundesrat beschlossen werden. (AFP)

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