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Meist wegen Meldeversäumnissen: Jobcenter verhängen deutlich mehr Kürzungen beim Bürgergeld
Wer Bürgergeld bezieht und nicht mit dem Jobcenter kooperiert, dem können die Bezüge gekürzt werden. Betroffen waren aber nur 0,8 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigen.
Stand:
Die Jobcenter in Deutschland haben im vergangenen Jahr bei Verstößen von Bürgergeld-Beziehern deutlich härter durchgegriffen. Im Jahr 2024 seien rund 369.200 Leistungsminderungen ausgesprochen worden, teilte die Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg mit. Das bedeute einen Anstieg von 63 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Häufigster Grund waren mit mehr als 86 Prozent der Fälle Meldeversäumnisse.
Kürzungen beim Bürgergeld mussten 27.400 Personen hinnehmen, 45 Prozent mehr als 2023. Im Durchschnitt wurden 62 Euro gekürzt. Insgesamt ist laut BA nicht einmal jeder hundertste Empfänger von einer Sanktion betroffen: Ende Dezember 2024 seien 0,8 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigen von mindestens einer Leistungsminderung betroffen gewesen.
Nur zu einem kleinen Teil seien die Kürzungen verhängt worden, weil Bürgergeldempfänger die Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit, Ausbildung oder Teilnahme an einer Eingliederungsmaßnahme verweigert hätten. Deswegen seien rund 23.400 Minderungen ausgesprochen worden.
Die Jobcenter kürzen die Leistungen bei Verstößen – etwa dem Versäumen von vereinbarten Terminen – zunächst um zehn Prozent, in Wiederholungsfällen auch um 20 oder 30 Prozent. Wer eine zugewiesene Arbeitsstelle willentlich nicht antritt, dem kann auch eine Reduzierung auf null drohen. (dpa, Reuters)
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