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Parlament unrechtmäßig einberufen?: Bundestagsverwaltung widerspricht AfD
Die AfD will die geplanten Sondersitzungen des Bundestags zur Schuldenbremse gerichtlich stoppen. Die Bundestagsverwaltung widerspricht nun einer rechtlichen Einordnung der Partei.
Stand:
Die Bundestagsverwaltung widerspricht einer juristischen Einschätzung der AfD, wonach geplante Grundgesetzänderungen wegen fehlerhafter Sitzungseinberufung nicht mehr zustande kommen könnten.
Die Partei hatte in einer Pressemitteilung erklärt, sie habe Bundestagspräsidentin Bärbel Bas am Freitag per Anwaltsschreiben aufgefordert, die Sitzungen des Deutschen Bundestages zur Änderung des Grundgesetzes abzusagen. Die AfD behauptete, die Einberufung sei nichtig.
Begründung: „So haben nach Angaben der Bundestagspräsidentin lediglich die Fraktionen von CDU und SPD, nicht aber wie vom Grundgesetz gefordert, ein Drittel aller Abgeordneten die Einberufung des Bundestages verlangt.“ Daraus könne Bas nicht schließen, dass jeder einzelne Abgeordnete einer Fraktion auch tatsächlich dafür sei. „Dadurch werden die Rechte der einzelnen Abgeordneten des Bundestages verletzt“, so die AfD.
Bundestagsverwaltung widerspricht
Dem widerspricht die Bundestagsverwaltung. Auf Tagesspiegel-Anfrage hieß es dort, alle formalen Kriterien für die Einberufung seien erfüllt. Die Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer seien grundsätzlich berechtigt, als Stellvertreter ihrer Fraktionen aufzutreten.
Zudem zweifelte die AfD an, dass die Bundestagspräsidentin den 20. Deutschen Bundestag überhaupt noch zu weiteren außerordentlichen Sitzungen einberufen dürfe.
Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) sei nach Überzeugung der AfD verpflichtet, den neuen Bundestag einzuberufen, nicht den alten, sagte Brandner. „In der kommenden Woche liegen dafür mit dem amtlichen Endergebnis der Bundestagswahl die Voraussetzungen vor. Der alte Bundestag ist allenfalls legitimiert, in Notfällen zu handeln, aber nicht, um grundlegende Weichen für die Zukunft zu stellen.“
Brandner kündigte an, zu Beginn der kommenden Woche in Karlsruhe ein Verfahren einzuleiten, mit dem Ziel, die Einberufung des alten Bundestags zu untersagen. Neben der AfD erwägt auch die Linke juristische Schritte. „Wir prüfen momentan verschiedenste rechtliche Optionen um, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Linken, Christian Görke der dpa.
AfD und Linke stehen allerdings auch mit der zweiten Rechtsauffassung weitgehend alleine da. (mit Agenturen)
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