zum Hauptinhalt
Christian Dürr, Fraktionsvorsitzender der FDP, spricht bei einem Pressestatement zu Beginn der Sitzung seiner Bundestagsfraktion.

© dpa/Jessica Lichetzki

Nach der Europawahl : FDP-Fraktionschef Dürr fordert Debatte über Schutz von Bürgerkriegsgeflüchteten

FDP-Bundestagsfraktionschef Dürr stellt den Schutz von Geflüchteten infrage, die kein Anrecht auf Asyl haben. CSU-Chef Markus Söder hatte jüngst eine Abschaffung der Rechtslage gefordert.

Stand:

FDP-Bundestagsfraktionschef Christian Dürr hinterfragt den Schutz von Geflüchteten, die als bedroht im Herkunftsland gelten, aber kein Anrecht etwa auf Asyl haben. „Nach der Europawahl brauchen wir auch eine offene Debatte darüber, ob der subsidiäre Schutz, über den sehr viele Geflüchtete zu uns kommen, in dieser Form noch zeitgemäß ist“, sagte Dürr den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

„Das kann Brüssel konkret ändern. Die Menschen erwarten zu Recht, dass wir uns mit diesen Fragen beschäftigen“, sagte er weiter.

Subsidiär schutzberechtigt sind diejenigen, denen weder Asyl noch Flüchtlingsschutz gewährt wird, denen in ihrem Heimatland aber Schaden drohen könnte. Oft fliehen die Menschen vor Bürgerkriegen; andere Gründe sind die Verhängung der Todesstrafe in ihrem Heimatland oder Folter.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.

In Deutschland haben viele Syrer diesen Schutzstatus. CSU-Chef Markus Söder forderte kürzlich, den subsidiären Schutz für Geflüchtete aus Afghanistan und Syrien abzuschaffen.

Grundlage der deutschen Regeln ist das EU-Recht. Die EU-Kommission könnte theoretisch vorschlagen, die entsprechenden EU-Gesetze zu ändern, selbst entscheiden kann sie das nicht. Über den Vorschlag der Behörde müssten die Regierungen der EU-Staaten und das Europaparlament verhandeln. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })