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Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Bärbel Bas (SPD), Bundesministerin für Arbeit und Soziales und SPD-Parteivorsitzende, nehmen an der Sitzung des Bundeskabinetts im Bundeskanzleramt teil.

© dpa/Kay Nietfeld

Nach langwierigen Verhandlungen: Kabinett verabschiedet Umbau des Bürgergelds zur Grundsicherung

Die Bundesregierung bringt den Umbau des Bürgergelds auf den Weg. Damit wären schärfere Sanktionen bei Verstößen möglich. Die Reform tritt größtenteils 2026 in Kraft.

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Aus nach nur drei Jahren: Das Bürgergeld dürfte bald Geschichte sein. Das Bundeskabinett beschloss nach langwierigen Verhandlungen am Mittwoch eine Sozialreform, die das Bürgergeld durch eine neue Grundsicherung ersetzt.

Die Reform werde das „Verhältnis zwischen Unterstützung und Mitwirkung, zwischen Solidarität und Eigenverantwortung“ neu austarieren, heißt es in dem Gesetzentwurf. Das Ziel: Menschen sollen „ihren Lebensunterhalt vollständig und möglichst dauerhaft aus eigenen Kräften bestreiten“.

Vorgesehen ist unter anderem die Rückkehr zum sogenannten Vermittlungsvorrang: Die Vermittlung in Arbeit hat dann in der Regel Vorrang vor einer Ausbildung oder Qualifizierung.

Regeln für Schonvermögen und Wohnkosten verschärft

Außerdem werden die Regeln für Schonvermögen und Wohnkosten verschärft. Bevor jemand Grundsicherung bekommen kann, muss eigenes Vermögen bis zu bestimmten Schonbeträgen aufgebraucht werden. Diese Beträge werden nun an das Lebensalter gekoppelt und fallen deshalb insbesondere für junge Menschen deutlich niedriger aus als bisher.

Auch die Wohnkosten werden früher und strenger als bisher darauf geprüft, ob sie als angemessen eingestuft und damit in vollem Umfang vom Staat übernommen werden.

Komplette Streichung der Leistungen möglich

Zur Reform gehört zudem, dass den Grundsicherungsbeziehenden früher und in größerem Umfang als bisher die Leistungen gekürzt werden können, wenn sie etwa Termine versäumen oder ein Jobangebot ablehnen. Bei mehrfachen Verstößen soll es sogar möglich sein, ihnen das Geld komplett zu streichen - inklusive der Zahlungen für Miete und Heizung.

Die Neuerungen sollen größtenteils zum 1. Juli 2026 in Kraft treten. Die erwarteten Einsparungen fallen gering aus: Im kommenden Jahr sollen es laut Gesetzentwurf 86 Millionen Euro sein, für 2027 werden 70 Millionen vorausgesagt. In den Folgejahren steigen die Ausgaben laut dem Entwurf dann wieder leicht an: 2028 sollen zehn Millionen Euro mehr ausgegeben werden, im Jahr danach neun Millionen.

Die Koalition hatte in den vergangenen Monaten intensiv über die Reform diskutiert, unter anderem in mehreren Koalitionsausschüssen. Zuletzt war der für den 10. Dezember geplante Kabinettsbeschluss kurzfristig auf diese Woche verschoben worden. Als nächstes müssen sich Bundestag und Bundesrat mit der Vorlage befassen. (AFP/epd)

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