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Nach tödlichem Angriff in Bad Oeynhausen: CDU fordert schärfere Regeln bei Jugendstrafrecht
Nach der tödlichen Attacke eines 18-Jährigen fordert die Union eine Verschärfung des Jugendstrafrechts. Auch die Strafmündigkeit solle früher gelten.
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Im Zuge des tödlichen Angriffs eines 18-Jährigen in Bad Oeynhausen fordert die CDU eine Verschärfung des Jugendstrafrechts. Die Strafmündigkeit müsse von 14 auf zwölf Jahre abgesenkt werden. Und Täter ab 18 Jahren sollten grundsätzlich nach Erwachsenenstrafrecht abgeurteilt werden. Auf diese Forderungen habe sich die CDU-Bundesspitze in einer Klausurtagung verständigt, sagte der brandenburgische CDU-Landeschef Jan Redmann am Montag in Berlin.
Generalsekretär Carsten Linnemann verwies auf Gewalttaten vor allem jüngerer Täter und eine generell angespannte Sicherheitslage in Deutschland. Insbesondere die „unbegrenzte und ungesteuerte Migration“ nach Deutschland stelle „ein ernstes Sicherheitsrisiko“ dar, sagte er.
In Bad Oeynhausen soll ein beschuldigter 18-jährige Syrer einen 20-Jährigen in der Nacht zum 23. Juni aus weiterhin unklaren Gründen attackiert, auf dessen Kopf eingeschlagen und eingetreten haben. Der Mann starb wenige Tage später im Krankenhaus.
Den Ermittlern zufolge war der Beschuldigte in der Vergangenheit bereits durch Gewalt-, Eigentums- und Betäubungsmitteldelikte aufgefallen, ist aber nicht vorbestraft. Gegen den 18-Jährigen wird wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung ermittelt.
CDU: Erwachsenenstrafrecht auch bei Heranwachsenden anwenden
Der brandenburgische CDU-Chef Jan Redmann, der im September vor Landtagswahlen steht, forderte Innenministerin Nancy Faeser (SPD) angesichts eines Ansteigens der Kriminalität bei Heranwachsenden auf, Polizei und Justiz in die Lage zu versetzen, besser tätig werden zu können.
Bei der Absenkung der Strafmündigkeit auf zwölf Jahre gehe es nicht darum, Kinder ins Gefängnis zu stecken. Stattdessen sollten Erziehungsmaßregeln auch bei jenen ermöglicht werden, die schon vor dem Erreichen des 14ten Lebensjahr Jahre eine Reihe von Straftaten begangen hätten.
Redmann forderte zudem, das Erwachsenenstrafrecht als Regel schon ab 18 Jahren anzuwenden und nicht wie gegenwärtig erst ab 21 Jahren. Gerade jene, die erstmals mit dem deutschen Rechtsstaat Erfahrung sammelten, dürften nicht den Eindruck vermittelt bekommen, „dass es hier ein System von Laissez-faire gäbe, sondern sie müssen klar die Botschaft kriegen, dass Konsequenz und Strenge auch in Deutschland gelten“. Zudem forderte die CDU eine Strafverschärfung bei Straftaten mit Messern - diese sollten künftig als Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr eingestuft werden. (dpa, afp)
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