
© dpa/Bernd von Jutrczenka
Nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Wirtschaftsweise fordert Neujustierung der Klimapolitik
Wirtschaftsprofessorin Veronika Grimm sieht das Urteil positiv. Die Ampel müsse nun die Folgen der Transformation für die Bürger abfedern, anstatt weiter die energieintensive Industrie zu fördern.
Stand:
Die Wirtschaftsprofessorin Veronika Grimm hält angesichts des einschneidenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts ein Umdenken der Ampel-Koalition in der Klimapolitik für notwendig.
Der Einsparbedarf sei groß, sagte Grimm am Mittwoch dem „Spiegel“. Die große Gefahr sei nun, „dass in den falschen Bereichen gestrichen wird“.
Grimm, die auch Mitglied des Sachverständigenrats der Bundesregierung ist, sieht das Urteil der Karlsruher Richter positiv. „Die Bundesregierung sollte diese Entscheidung als Chance begreifen, ihren Ansatz − vor allem in der Klimapolitik − grundsätzlich neu zu justieren.“
Empfohlener redaktioneller Inhalt
An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.
Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.
Folgen der Transformation zur Klimaneutralität abfedern
Die „Ampel“ müsse mehr Aufmerksamkeit darauf richten, die Folgen der Transformation zur Klimaneutralität für die Bürgerinnen und Bürger abzufedern. „Stattdessen plante die Regierung bislang, die energieintensive Industrie mit umfangreichen Maßnahmen zu fördern“, sagte Grimm. „Darüber kann man noch mal nachdenken.“
Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor ein Haushaltsmanöver der Bundesregierung gekippt. Das Gericht gab einer Klage der Unionsfraktion im Bundestag statt und erklärte einen Nachtrag zum Haushalt 2021 für nichtig.
Empfohlener redaktioneller Inhalt
An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.
Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.
Mit dem Nachtragsgesetz waren 60 Milliarden Euro an Kreditermächtigungen, die ursprünglich zur Bewältigung der Corona-Pandemie gedacht waren, rückwirkend in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) verschoben worden. Das Bundesverfassungsgesetz stellte einen Verstoß gegen die im Grundgesetz verankerte Ausnahmeregelung zur Schuldenbremse fest. (AFP)
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: