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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).

© Kay Nietfeld/dpa

Update

Neues Gesetz des Gesundheitsministers: Spahn will alle Krankendaten ohne Zustimmung weitergeben

Forschung und Industrie sollen Zugriff auf anonymisierte Behandlungsdaten aller gesetzlich Versicherten erhalten. Kritiker sehen Mängel beim Datenschutz.

Ein bisher wenig beachteter Passus im "Digitale-Versorgungs-Gesetz" Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sieht vor, dass in Deutschland eine Mega-Gesundheitsdatenbank entstehen soll. Informationen zur Gesundheit der 73 Millionen gesetzlich Versicherten sollen künftig ohne ihr Einverständnis für die Forschung verwendet werden können. Dies berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Gesetzentwurf soll am Donnerstag verabschiedet werden

Eine Möglichkeit für die Versicherten, der Weitergabe dieser hochsensiblen Daten zu widersprechen, sieht der auf der Internetseite des Bundestags veröffentlichte Entwurf nicht vor. Gesundheitspolitiker kritisieren nun den Entwurf zum Digitale-Versorgungs-Gesetz der am Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden soll.

Die Vorlage sieht folgendes Verfahren vor: Die gesetzlichen Kassen müssen die persönlichen Daten sowie sämtliche Behandlungsdaten aller Versicherten an den Spitzenverband der Kassen melden, der sie dann anonymisiert der Forschung zur Verfügung stellt.

Genutzt werden sollen die Daten dem Gesetzentwurf von Jens Spahn zufolge für "Forschung, insbesondere für Längsschnittanalysen über längere Zeiträume, Analysen von Behandlungsabläufen oder Analysen des Versorgungsgeschehens". Gesammelt werden sollen die Daten von einem neuen Forschungsdatenzentrum. Die Daten können dem Gesetzentwurf zufolge von Behörden, Forschungseinrichtungen oder Universitätskliniken genutzt werden. Die Industrie wird nicht genannt, sie ist aber auch nicht explizit ausgeschlossen.

Die Opposition kritisierte Spahns Vorgehen. "Es ist hoch bedenklich, dass Spahn im Schweinsgalopp, praktisch ohne gesellschaftliche Diskussion, die kompletten Gesundheitsdaten der gesetzlich Versicherten für die Forschung zugänglich machen möchte", sagte die Grünen-Gesundheitsexpertin Maria Klein-Schmeink dem RND. Es sei an keiner Stelle intensiver diskutiert worden, ob Datenschutz und Datensicherheit hinreichend gewährleistet seien, sagte sie. Zudem gebe es keine eindeutigen gesetzlichen Vorgaben zur Pseudonymisierung der Daten.

Dem Plan zufolge können Patienten der Datenweitergabe nicht widersprechen
Dem Plan zufolge können Patienten der Datenweitergabe nicht widersprechen

© Bodo Schackow/dpa-Zentralbild/dpa

Klein-Schmeink bemängelte zudem, es fehlten Löschfristen und Widerspruchsmöglichkeiten der Versicherten. Das solle erst in einer Rechtsverordnung des Gesundheitsministeriums festgelegt werden. "Damit entzieht Spahn dem Bundestag als Gesetzgeber wichtige Entscheidungs- und Einflussmöglichkeiten", beklagte die Gesundheitsexpertin.

Das Bundesgesundheitsministerium wies die datenrechtlichen Zweifel entschieden zurück. "Gesundheitsdaten sind die sensibelsten Daten, die es gibt", erklärte ein Sprecher am Samstag. Der Datenschutz genieße "wie bisher höchste Priorität". Das geplante neue Verfahren solle sicherstellen, "dass Daten vor allem schneller und von besserer Qualität - und nicht wie derzeit um Jahre zeitverzögert - für die Versorgungsforschung zugänglich werden". Dies komme den Patienten zugute. Die Kritik der Grünen wertete der Ministeriumssprecher als "Unterstellung".

Kritik gab es auch aus dem Bundesrat

Allerdings hatten bei der Bundestag-Anhörung Mitte Oktober bereits IT-Sachverständige das Vorhaben des CDU-Politikers kritisiert. Auch der Bundesrat äußerte Bedenken, ob der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Versicherten verhältnismäßig sei. Zudem wies der Bundesrat darauf hin, dass "die Daten nicht nur für Forschung im engeren Sinne, sondern zum Beispiel auch zur Unterstützung politischer Entscheidungsprozesse zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung oder zur Wahrnehmung von Aufgaben der Gesundheitsberichterstattung genutzt werden können". Auch dies müsse überprüft werden.

Auch Patientenschützer kritisieren das Vorhaben. Der Datenschutz für Patienten spiele in Spahns Entwurf "eher eine untergeordnete Rolle", sagte der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, am Samstag zu AFP. Sollte Spahn sein Modell durchsetzen wollen, "braucht es das Einverständnis der Betroffenen". Brysch schlug ein anderes Verfahren vor: Erhoben werden sollten die Daten vom Statistischen Bundesamt. "So ist gewährleistet, dass beim Sammeln der Informationen höchste Datenschutz-Standards eingehalten werden", sagte er zu AFP. Grundsätzlich wollte er die Sammlung von Daten zu Forschungszwecken aber nicht ablehnen: "Niemand bezweifelt die Notwendigkeit, Zahlen und Fakten für Medizin und Pflege in Deutschland zu erheben", sagte Brysch. (AFP)

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