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Politik: NPD-Verbot: Wie V-Leute mitmischten

Wolfgang Frenz zwischen den Stühlen: Der frühere V-Mann, der in den Anträgen zum NPD-Verbot als wichtiger Zeuge auftaucht, fürchtet Repressalien der Partei, aber auch eine Strafverfolgung. Sein Kontakt zum NPD-Anwalt Horst Mahler ist nicht der beste.

Von Matthias Meisner

Wolfgang Frenz zwischen den Stühlen: Der frühere V-Mann, der in den Anträgen zum NPD-Verbot als wichtiger Zeuge auftaucht, fürchtet Repressalien der Partei, aber auch eine Strafverfolgung. Sein Kontakt zum NPD-Anwalt Horst Mahler ist nicht der beste. "Dummes Zeug. Eine billige Masche, die dem Mahler eingefallen ist", sagt Frenz dem Tagesspiegel zur Vermutung, er habe sein 1998 erschienenes Buch "Der Verlust der Väterlichkeit oder das Jahrhundert der Juden" im Auftrag von Provokateuren des Verfassungsschutzes auf den Markt gebracht. So aber versucht Mahler es in einem Schreiben nahe zu legen, das er den Mitgliedern des Innenausschusses im Bundestag sandte.

Ausländerfeindliche und antisemitische Äußerungen im Frenz-Buch werden in den Anträgen an das Verfassungsgericht als Beleg für die Notwendigkeit eines NPD-Verbots zitiert. Briefe des Funktionärs zeigen allerdings, dass Frenz in seiner Partei nicht überall geschätzt war. Im März 2000 klagte Frenz in einem Schreiben an den NPD-Funktionär Udo Holtmann, der ebenfalls V-Mann war, dass die Monatsschrift "Deutsche Zukunft" sein "politisches Kind" und "die NPD mein politisches Vaterland" gewesen sei. "Beides habt ihr mir ohne Not genommen." Der Seidler-Verlag, der Frenzens Frau gehört, beschwerte sich im November 1998, dass die NPD-Zeitung "Deutsche Stimme" das Frenz-Buch nicht bespreche: "Das Totschweigen und Ausgrenzen hat die NPD von ihren politischen Gegnern gelernt und wendet dies nun gegen ihre eigenen Leute an."

Holtmann wiederum war in der NPD wohl nicht so unwichtig, wie es Regierung, Bundestag und Länder jetzt darstellen wollen. Frenz schrieb im November 2000 an NPD-Bundeschef Udo Voigt, seine Beiträge in der "Deutschen Zukunft" würden "von Ihrem engen Gefolgsmann und Stellvertreter Holtmann gegengelesen und schließlich in dessen Druckerei gedruckt. Holtmann war die letzte entscheidende Instanz, die darüber entschied, welcher Artikel erschien oder welcher herausgenommen wurde."

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