Politik: Oder-Neiße-Linie: Vor zehn Jahren erkannte Deutschland die Ostgrenze an
Am 21. Juni 1990 verabschiedeten der Bundestag und die am 18.
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Am 21. Juni 1990 verabschiedeten der Bundestag und die am 18. März demokratisch gewählte Volkskammer gleichlautende Resolutionen zur Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze. Sie waren zwar nicht völkerrechtlich bindend, aber eine politische Festlegung, die das letzte Hindernis auf dem Weg zur deutschen Einheit beseitigte, wie dies die Zwei-plus-Vier-Konferenz gefordert hatte. Kanzler Kohl sagte in seiner Regierungserklärung: "Entweder wir bestätigen die bestehende Grenze, oder wir verspielen unsere Chance zur Einheit." Der Bundestag nahm die Entschließung mit 487 Ja- und 15 Nein-Stimmen bei drei Enthaltungen an, in der Volkskammer stimmten sechs Vertreter dagegen, 18 enthielten sich.
Ein großer Teil der Bevölkerung der früher fast rein deutschen Oder-Neiße Gebiete war 1944/45 mit der sich zurückziehenden Ostfront geflohen, eine nahmhafte Zahl wurde später vertrieben oder ausgesiedelt. Nach dem Potsdamer Abkommen sollte ein Friedensvertrag die deutsch-polnische Grenze endgültig festlegen, zu dem es aber nie kam. Die Gebiete östlich von Oder und Neiße wurden unter vorläufige polnische Verwaltung gestellt; die dort verbliebenen Deutschen sollten ausgesiedelt werden. Auch die ostdeutschen Kommunisten weigerten sich nach 1945 zunächst, die Oder-Neiße-Linie anzuerkennen. Erst als der Ost-West-Konflikt sich zuspitzte, bestätigte Ost-Berlin die Grenze im Görlitzer Vertrag 1950, nicht zuletzt auf sowjetischen Druck. Die Bundesrepublik bekannte sich im Warschauer Vertrag von 1970 zur Oder-Neiße-Grenze, blieb allerdings beim Friedensvertragsvorbehalt: Der Vertrag binde ein künftiges geeintes Deutschland nicht.
Auf dem Weg zur Einheit vermied Kanzler Kohl es lange, die Grenze anzuerkennen, was zu Misstrauen in Polen führte - und zur Forderung, an den Zwei-plus-Vier-Gesprächen teilzunehmen. Deshalb waren die Resolutionen der beiden deutschen Parlamente vor zehn Jahren so wichtig. Das vereinte Deutschland schloss mit Polen am 14. November 1990 den endgültigen Grenzvertrag.
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