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Stichwort: Parlamentarischer Untersuchungsausschuss

Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss gilt als schärfste Waffe der Opposition zur Kontrolle der Regierung.

Berlin - Der Untersuchungsausschuss hat weit reichende Befugnisse und muss nach Artikel 44 des Grundgesetzes eingesetzt werden, wenn dies ein Viertel aller Abgeordneten fordert. Im neuen Bundestag mit insgesamt 614 Abgeordneten liegt das erforderliche Quorum bei 154 Parlamentariern. FDP, Grüne und Linkspartei verfügen gemeinsam über 166 Stimmen. Die Einsetzung folgt auf Beschluss des Bundestages.

Ein Untersuchungsausschuss erhebt in öffentlicher Verhandlung die erforderlichen Beweise. Die Vorschriften der Strafprozessordnung finden sinngemäß Anwendung. Erst seit 2001 gibt es auch ein Gesetz, das die Rechte der Untersuchungsausschüsse im Bundestag regelt. Die Jahrzehnte davor arbeiteten Untersuchungsausschüsse auf der Basis teils strittiger Regeln, die in den 60er Jahren die Interparlamentarische Arbeitsgruppe aufgestellt hatte.

Der Untersuchungsgegenstand wird in einem Antrag definiert. Dabei muss es um Missstände gehen, die zumindest im weiteren Sinne die Kompetenz des Bundes betreffen. Das Arbeitsverfahren im Ausschuss ähnelt dem von Gerichten, es gibt jedoch keine Angeklagten. Die Sitzungen sind im Regelfall öffentlich. Ist Geheimhaltung erforderlich, kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.

Wer geladen wird, tritt als Zeuge oder Sachverständiger auf. Wer die Aussage verweigert, kann mit Strafgeld belegt werden. Die Ergebnisse werden in einem Abschlussbericht zusammengefasst. Er hat keine strafrechtlichen und disziplinarischen Auswirkungen und ist für Gerichte nicht bindend.

In der vergangenen, 15. Legislaturperiode gab es zwei Untersuchungsausschüsse, die als «Lügen-Ausschuss» (2002/2003) und «Visa-Ausschuss» (2005) bekannt wurden. Der erste sollte klären, ob die Bundesregierung im Wahlkampf 2002 mit falschen Haushaltszahlen operierte. Der Visa-Ausschuss ging Missständen bei der Vergabe von Einreisegenehmigungen in Osteuropa nach. (tso/dpa)

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