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Politik: Parteien dürfen beim Geld nicht lügen

Karlsruhe bestätigt: CDU muss 21 Millionen Strafe zahlen / Verstößt geltendes Recht gegen die Verfassung?

Die CDU muss 21 Millionen Euro an die Staatskasse zurückzahlen. In einer Grundsatzentscheidung bestätigte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Strafzahlung, die Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) wegen der hessischen Finanzaffäre der CDU im Jahr 2000 verhängt hatte. Die Union hatte im Rechenschaftsbericht 1998 das hessische CDU- Vermögen von 18,2 Millionen Mark verschwiegen, das der damalige Landesvorsitzende Manfred Kanther auf schwarze Konten in der Schweiz geschafft hatte.

Mit dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss wies das Gericht die Verfassungsbeschwerde der CDU gegen ihre Rückzahlungspflicht zurück. Der Zweite Senat stellt auf 74 Seiten klar, dass die Parteien die Struktur ihres Vermögens richtig und vollständig darzulegen haben. Dem Bürger müsse bei seiner Wahlentscheidung klar sein, „welche Interessen er mit der Abgabe seiner Stimme für eine bestimmte Partei unterstützt“. Die Vorlage „irgendeines Rechenschaftsberichts“ reiche nicht. Das folge „unmittelbar aus der Verfassung“. Die Richter beziehen sich in ihrer Begründung auf den Grundgesetzartikel 21, wonach die Parteien „über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben“ müssen.

Das ist die kleine Sensation der bereits im Juni getroffenen Karlsruher Entscheidung. Wenn das Grundgesetz gebietet, dass die Parteien richtige und vollständige Angaben machen müssen, kann das Parlament diese Anforderungen nicht mildern. Die Änderungen des Parteiengesetzes 2002 könnten also in Konflikt mit der Verfassung geraten. Dort wurde die Strafe für Spendenverstöße erhöht. Gleichzeitig wurde den Parteien zugestanden, dass die Frist zur Abgabe eines Rechenschaftsberichts – und damit der Anspruch auf öffentliche Parteienfinanzierung – „unabhängig von seiner inhaltlichen Richtigkeit“ gewahrt wird. Dem widersprechen die Richter nun mit Bezug auf die 1998 gültige Fassung des Parteiengesetzes. Sie haben auch die Position des Bundestagspräsidenten gestärkt. Er sei nicht auf eine „Plausibilitätskontrolle beschränkt“. Damit wurde die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom Juni 2002 bestätigt. (AZ: 2 BvR 383/03)

CDU-Generalsekretär Laurenz Meyer sagte, dass die finanzielle Situation seiner Partei nun „stark beansprucht“ werde. Sein hessischer Kollege Michael Boddenberg meinte, die Entscheidung bringe die CDU in Hessen in eine „finanziell extrem schwierige Position“. Die Union hat von der 21-Millionen-Euro-Strafe etwa die Hälfte bezahlt, die der hessische Landesverband tragen musste. Wie der Rest finanziert wird, ist unklar. Nach der mit der Bundestagsverwaltung vereinbarten Ratenzahlung soll 2006 keine Rate fällig werden. Dennoch sagte Meyer, die Union werde den Wahlkampf 2006 nun nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.

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