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Plädoyer für „Kinderhymne“ von Bertolt Brecht: Ramelow spricht sich für neue deutsche Nationalhymne aus
Zwei wichtige Staatssymbole haben dem Bundestagsvizepräsidenten zufolge nicht mehr genug Rückhalt in Teilen der Bevölkerung. Der Linken-Politiker plädiert daher für Volksabstimmungen.
Stand:
Der ehemalige thüringische Ministerpräsident und aktuelle Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow (Linke) hat sich für eine neue deutsche Nationalhymne und eine Abstimmung über die Farben der schwarz-rot-goldenen Landesflagge ausgesprochen.
Er kenne viele Ostdeutsche, die „die Nationalhymne aus vielerlei Gründen nicht mitsingen“, sagte Ramelow der „Rheinischen Post“. Er würde daher gerne die „Kinderhymne“ des Dichters und Dramatikers Bertolt Brecht zur Abstimmung stellen.
Zur Erklärung führte Ramelow an, die „Kinderhymne“ habe einen „wunderbaren Text“. Das Brecht-Werk aus dem Jahr 1950 war als Gegenstück zum Deutschlandlied (auch: „Lied der Deutschen“) verfasst worden, dessen dritte Strophe die heutige deutsche Nationalhymne ist.
„Über die Passage, dass ein besseres Deutschland blühe, könnten wir Zugang zu einer gesamtdeutschen Hymne finden, die wir alle zusammen mit Freude singen könnten“, betonte Ramelow.
Viele fremdeln auch mit der Nationalfahne.
Bodo Ramelow, Bundestagsvizepräsident (Linke)
Zugleich betonte der 69-jährige Linken-Politiker, dass er selbst die aktuelle Hymne allerdings „mit Begeisterung“ mitsinge, weil er sie einordnen könne.
Eine neue Nationalhymne hatte Ramelow bereits 2019 als thüringischer Ministerpräsident vorgeschlagen und damit eine vielstimmige Debatte ausgelöst.
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Auch Abstimmung über Nationalflagge vorgeschlagen
Ramelow, der aus Westdeutschland stammt und bis 2024 zehn Jahre lang Ministerpräsident in Thüringen gewesen ist, forderte gleichzeitig auch eine Abstimmung über die Flagge der Bundesrepublik Deutschland.
„Ich weiß, dass Schwarz-Rot-Gold die Absage an totalitäre Strukturen ist. Viele fremdeln aber auch mit der Nationalfahne“, sagte Ramelow.

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„Ich würde das alles mit Artikel 146 zur Abstimmung stellen wollen, der ja besagt, dass das Grundgesetz seine Gültigkeit verliert, sobald eine neue Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen wurde“, erklärte Ramelow.
Ramelow hatte sich bereits vor wenigen Tagen in einem Interview mit dem „Stern“ für eine Volksabstimmung über die Verfassung ausgesprochen und dies mit einem Fremdeln vieler Ostdeutscher mit dem bundesrepublikanischen System begründet.

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1990 waren die neu gegründeten ostdeutschen Bundesländer nach dem damaligen Artikel 23 des Grundgesetzes der Bundesrepublik beigetreten.
In Artikel 146 heißt es bis heute: „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
Diese Passage des Grundgesetzes ermögliche das Inkrafttreten einer neuen Verfassung, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden sei. Für eine solche Volksabstimmung wolle er sich einsetzen, so der Vizepräsident des Bundestags. (AFP, epd, KNA)
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