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Reparationszahlungen: Polens Forderungen dienen machtpolitischen Zwecken, nicht der Gerechtigkeit

Wieder einmal werden deutsche Reparationen gefordert – gegen die Rechtslage. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Bernhard Schulz

Als der Erste Weltkrieg zu Ende war, stellten die Siegermächte einstimmig fest, dass allein das Deutsche Reich ihn verschuldet habe und brummten ihm Reparationsleistungen in Höhe von zunächst 269 Milliarden auf – Goldmark. Das war der Hauptinhalt des Versailler Vertrags. Wie die Geschichte weiterging, ist bekannt; die Weimarer Republik kam wirtschaftlich nur mühsam auf die Füße, doch die Kriegsschuldfrage vergiftete die Politik, und der daraus 1933 seinen Nutzen zog, zettelte den Zweiten Weltkrieg an.

Danach wollten es die Siegermächte besser machen, obgleich die Schuldfrage dieses neuen Weltkriegs eindeutig war und von den besiegten Deutschen, anders als 1919, auch nicht bestritten wurde. Reparationen, so beschlossen die Alliierten der Anti-Hitler-Koalition, sollte ein jeder Sieger aus seiner Zone entnehmen, die für das verwüstete Polen wollte die Sowjetunion aus ihrer Zone mitbefriedigen. Für andere Leidtragende der Nazi-Kriegsfurie sah die Sache nicht ganz so eindeutig aus, dem Prinzip nach aber ähnlich.

Insofern könnte verwundern, dass jetzt, 72 Jahre nach Kriegsende, gerade aus Polen Forderungen nach Reparationen für erlittene Kriegsschäden erhoben werden – wenn auch nur im ersten Moment. Denn die rechtsgerichtete Regierung des heutigen Polen versucht, innenpolitisch zu punkten. Zumal die von früheren Regierungen abgegebenen Erklärungen rundweg abgestritten werden, sei doch die kommunistische Volksrepublik Polen lediglich ein „Marionettenstaat“ der Sowjetunion gewesen.

Vertrag bleibt Vertrag - auch für Polen

Mag dies auch zutreffen – an der Gültigkeit von Regierungserklärungen und gar Verträgen ändert dies kein Jota. Unbestreitbar ist die von der Sowjetunion beim Potsdamer Abkommen 1945 eingegangene Verpflichtung. 1953 hat die polnische Regierung förmlich auf Reparationen verzichtet. Davor lag das Londoner Schuldenabkommen von 1953, ein entscheidender Schritt zur Souveränität der jungen Bundesrepublik, in dem die Forderungen der Westmächte und verbündeter Staaten geregelt wurden und das mit seinen für die (west-)deutsche Seite äußerst günstigen Regelungen einen wichtigen Baustein zum „Wirtschaftswunder“ bedeutete.

Zu der in Potsdam 1945 vertagten „friedensvertraglichen Regelung“ in Bezug auf Gesamtdeutschland – die dann auch alle Reparationsansprüche klären müsste – ist es zwar nie gekommen. Faktisch aber ist der Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990, den die Bundesrepublik und die – erstmals demokratisch verfasste – DDR mit den vier Siegermächten des Zweiten Weltkriegs schlossen, eben dieser Friedensvertrag. Denn er enthält insbesondere die Anerkennung der polnischen Westgrenze, die in Potsdam ausdrücklich offen geblieben war. Damit wurden die Übertragung von gut 100000 Quadratkilometern vormals deutschen Reichsgebiets auf Polen und die Vertreibung von Millionen Deutschen entschädigungslos sanktioniert. Der Vertrag von 1990 wurde anschließend von den Teilnehmerstaaten der KSZE – dieser heute beinahe vergessenen europäischen Friedenskonferenz – ohne jeden Einspruch akzeptiert.

Aufs Vergessen setzen denn auch Forderungen, wie sie der polnische Verteidigungsminister dieser Tage erhoben hat – im Radio und wohlweislich nicht im polnischen Parlament. In Deutschland ist derlei ein erhebliches Medienecho sicher. Darin rächen sich die Versäumnisse der Vergangenheit. Die politische Klasse der alten Bundesrepublik hatte die moralischen Fragen, die das NS-Regime mit seinen Verbrechen aufgeworfen hat, jahrzehntelang von sich gewiesen – mit der einen, allerdings überragenden Ausnahme der Entschädigung der NS-Opfer, insbesondere der pauschalen „Wiedergutmachung“ an Israel und die Jewish Claims Conference. Das entsprechende Luxemburger Abkommen war denn auch eine Vorbedingung für die Erlangung der Souveränität 1955.

Die Schuld am Krieg kann nicht in Euro oder Dollar berechnet werden

Heute wünschte man sich, die Schuld am Krieg zumindest in Geld begleichen zu können. Doch eine umfassende, die Forderungen sämtlicher kriegsbeteiligten Staaten berücksichtigende Regelung hat es nie gegeben. Sie hätte es wohl nie geben können. Zu groß, zu umfassend war, was das Nazi-Regime den überfallenen, besetzten und ausgeplünderten Staaten Europas angetan hat, als dass es sich auch nur annähernd in Dollar, Rubel oder Euro berechnen ließe. Das mag man von der hohen moralischen Warte aus, die in Deutschland mittlerweile eingenommen wird, für unerträglich halten – nur, so verläuft Geschichte. Nach den Napoleonischen Kriegen, die schon einmal ganz Europa überzogen hatten, beließ es der Wiener Kongress bei der Wiederherstellung des status quo ante. Nach dem Zweiten Weltkrieg konnte es eine solche Rückkehr zum früheren Zustand indes nicht geben.

Was es gab, sind zahllose Einzelverpflichtungen, die die Bundesrepublik vor und nach der Wiedervereinigung eingegangen ist und die sich auf einen dreistelligen Milliardenbetrag summieren. Was es zudem gibt – und das vergessen die Anspruchsteller gern –, ist der Aufbau eines vereinten Europa, in dem die klüger gewordenen Staaten des alten Kontinents eine Friedensordnung von Dauer errichtet haben.

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