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Polizisten des SEK Sachsen bei einem Einsatz.

© imago/lausitznews.de/Jens Kaczmarek

Rechtsextremismus bei sächsischer Polizei: Entlassung von Polizisten mit Tarnnamen „Böhnhardt“ gefordert

Auf einer Tarnnamenliste des SEK Sachsen war der Name des NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt aufgetaucht. SPD und FDP fordern personelle Konsequenzen.

Die SPD hat personelle Konsequenzen aus dem rechtsextremistischen Vorgang in der sächsischen Polizei gefordert. „Ich erwarte, dass diese Männer aus dem Polizeidienst entlassen werden“, sagte SPD-Innenexperte Burkhard Lischka der Düsseldorfer „Rheinischen Post“. Dass zwei sächsische SEK-Beamten den Namen des NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt als Tarnnamen für einen Einsatz während des Besuchs des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan benutzten, sei an Zynismus gegenüber den Opfern des NSU nicht zu überbieten, erklärte Lischka.

Die FDP sehe darüber hinaus grundsätzliche Anforderungen an die Verantwortlichen in Sachsen. Der Vorgang werfe die Frage auf, „ob hier grundsätzlich eine stärkere Sensibilisierung erforderlich ist“, sagte FDP-Innenexpertin Linda Teuteberg der „Rheinischen Post“.

Am Freitag war bekannt geworden, dass zwei Beamte des Spezialeinsatzkommandos (SEK) Sachsen in eine dienstliche Liste den Namen des Rechtsterroristen Uwe Böhnhardt eingetragen haben. Nach Angaben des Landeskriminalamtes Sachsen war ihnen daraufhin „die Führung der Dienstgeschäfte untersagt“ und ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden.

Die Polizisten hatten den falschen Namen in eine Liste für ein Zutritts- und Berechtigungsdokument für einen Einsatz in Berlin eingetragen. SEK-Beamte verwenden den Angaben zufolge bei Großeinsätzen regelmäßig Aliasnamen, die beispielsweise in Ausweise und Zugangsberechtigungen für gesperrte Gebiete eingetragen werden. Ihre Klarnamen sollen dadurch geschützt werden.

Der rechtsextremistischen Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) um Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe werden zehn Todesopfer zwischen 2000 und 2007 zugeschrieben. In einem der größten Strafprozesse in der Geschichte Nachkriegsdeutschlands wurde die Hauptangeklagte Beate Zschäpe, einzige Überlebende des Trios, im Juli zu lebenslanger Haft verurteilt. (epd)

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