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Politik: Reform der Erbschaftsteuer doch nicht bis Ende 2007?

Berlin - Im Kreis der Landesfinanzminister gibt es erste Zweifel, ob eine umfassende Neuregelung der Erbschaftsteuer wie geplant bis zum Jahresende gelingen kann. Der rheinland-pfälzische Finanzminister Ingolf Deubel (SPD) jedenfalls ist skeptisch, ob der Termin zu halten sein wird.

Berlin - Im Kreis der Landesfinanzminister gibt es erste Zweifel, ob eine umfassende Neuregelung der Erbschaftsteuer wie geplant bis zum Jahresende gelingen kann. Der rheinland-pfälzische Finanzminister Ingolf Deubel (SPD) jedenfalls ist skeptisch, ob der Termin zu halten sein wird. „Eine Einigung zwischen Bund und Ländern wäre zwar äußerst wünschenswert, aber ich habe erhebliche Zweifel, ob das bis zum Jahresende gelingen kann“, sagte Deubel dem Tagesspiegel. „Die objektiven Schwierigkeiten kommen erst noch“, sagte er nach dem Treffen einer Ministerarbeitsgruppe am Donnerstag in Berlin, bei dem es um die künftige Vermögensbewertung ging. Diese muss nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Januar bis spätestens Ende 2008 neu geregelt werden, wobei Geld- und Immobilienvermögen nicht mehr unterschiedlich belastet werden dürfen. Deubel betonte, dass die Probleme weniger in diesen Bewertungsfragen lägen als bei den Steuersätzen und den sogenannten Verschonungsregeln. Hier gibt es deutliche Differenzen zwischen Union und SPD.

Nach Tagesspiegel-Informationen deutet sich jetzt an, dass Betriebsvermögen und gewerblich genutztes Immobilienvermögen künftig nach dem Ertrag besteuert wird – ein Mietshaus also nach den Jahresmieteinnahmen statt wie bisher nach dem Verkehrswert des Gebäudes. Bei privat genutzten Immobilien ist eine Bewertung nach typisierten Baukosten im Gespräch. In diesen Fragen könnte es zu einem schnellen Konsens kommen. Aus dem Kreis der Landesfinanzminister hieß es, für die Bewertungsregeln sei ein Gesetzentwurf bis zum Sommer durchaus möglich.

Eine gewisse Eile ist geboten, weil die Bundesregierung schon im Vorjahr ein Gesetz zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge vorgelegt hat, nach dem die Erbschaftsteuer bei einer Betriebsfortführung zuerst gestundet und nach einem Zeitraum von zehn Jahren ganz erlassen werden soll. Das Gesetz soll rückwirkend zum 1. Januar 2007 gelten, liegt aber derzeit auf Eis, weil die Gegenfinanzierung an der Neufassung der Erbschaftsteuersätze und der Bewertungsgrundlagen hängt.

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