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Wenn es Streit gibt, dann möglichst nicht mit Mitteln des Sorgerechts, meint die Justizministerin.

© Silvia Marks/dpa-tmn -

Reform des Sorgerechts: Gesetzliches Misstrauen gegen Väter

Beide Eltern sollen sich um ein Kind kümmern können, heißt es. Bei Unverheirateten bleibt die Regierung aber bei ihrer Skepsis. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Es klang nach einem großen Wurf. Einstimmig hatte sich eine vom Bundesjustizministerium eingesetzte Expertengruppe im letzten Herbst dafür ausgesprochen, dass Kinder künftig von Geburt an automatisch zwei sorgeberechtigte Eltern haben sollten. So war es schon immer für Eheleute, für Unverheiratete jedoch nicht. Hier hat die Mutter zunächst das alleinige Sagen. Das gemeinsame Sorgerecht bedarf ihres Einverständnisses, etwa durch eine gemeinsame Erklärung.

Nach der letzten umfassenden Kindschaftsrechtsreform, die vor mehr als zwanzig Jahren Unterschiede zwischen nichtehelichen und ehelichen Kindern einebnete, sollte hier die Ungleichbehandlung von Eheleuten und ehelosen Paaren beseitigt werden. Man sprach davon, sich einer „veränderten Lebenswirklichkeit“ stellen zu wollen: „Mit Etablierung der rechtlichen Elternschaft soll die elterliche Sorge den Eltern gemeinsam zustehen. Die Inhaberschaft der elterlichen Sorge als Teil der elterlichen Verantwortung nach Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz soll nicht mehr davon abhängen, ob die Eltern bei Geburt des Kindes miteinander verheiratet sind oder nicht.“

Die Justizministerin will die väterliche Sorge erleichtern

Jetzt schickt Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) einen Entwurf in die Ressortabstimmung, der von diesem Programmsatz einigen Abstand nimmt. Zwar spricht sie davon, die gemeinsame Sorge „erleichtern“ zu wollen, indem sie bereits mit Anerkennung der Vaterschaft eintritt. Diese setzt jedoch ebenfalls eine Zustimmung der Mutter voraus. Die Mutter bleibt damit in gewisser Weise Herrin des Verfahrens.

Beim Koalitionspartner wird diese Festlegung absehbar begrüßt werden. Mutter und Kind, so lautet eine eher selten ausgesprochene, wenngleich vielfach gelebte Einsicht, gehören demnach immer noch irgendwie enger zusammen als ein Vater und sein Kind.

Manche Skepsis wird durch Lebenserfahrung bestätigt. Die allermeisten Paare heiraten oder geben eine gemeinsame Sorgerechtserklärung ab, wenn der Nachwuchs erst einmal da ist. Fehlt es daran, dürften oft Konflikte die Ursache sein. Dann greift die gesetzliche Vermutung, dass solche Konflikte besser nicht über die gemeinsame Sorge für ein Kind ausgetragen werden.

Ein Schutz der Kinder wäre auch auf anderen Wegen erreichbar

Das ist rational, aber nicht immer gerecht. Konflikte entstehen schließlich auch in der Ehe, ohne dass es für einen der Partner sorgerechtliche Konsequenzen hätte. Die gesetzliche Vermutung könnte man deshalb auch gesetzliches Misstrauen nennen, das unverheirateten Männern grundsätzlich entgegengebracht wurde und ihnen offenbar auch künftig entgegengebracht werden soll. Während der Schutz des Kindes auch auf anderen Wegen erreichbar wäre, etwa, indem die Mutter, eventuell in einem vereinfachten Verfahren, nach der Geburt vor Gericht den Ausschluss des väterlichen Sorgerechts beantragen könnte.

Gewiss erfolgt nun eine Besserstellung. Dass mit Anerkennung der Vaterschaft künftig nicht nur die Unterhaltspflicht für das Kind, sondern eben auch das Sorgerecht einhergeht, mildert den Abstand. Aber es bleibt dabei, dass sich ein Vater um dieses Recht erst bewerben muss, bevor er es bekommt. Die Selbstverständlichkeit, mit der im Grundgesetz von Pflege und Erziehung als „natürlichem Recht der Eltern“ die Rede ist, bleibt weiter eine Illusion. Die Lebenswirklichkeit scheint noch nicht so weit zu sein, wie es die Verfassung will.

Streit gehört zum Leben, Trennung leider auch

Ein wohltuender Realismus steckt dagegen in Lambrechts Vorhaben, getrennten Paaren die abwechselnde Betreuung ihrer Kinder näher zu bringen. Auf ein entsprechendes Leitbild raten die Experten zu verzichten, was sinnvoll ist. Es gibt zu viele Fälle, in denen es nicht passt, nicht finanzierbar ist, es Kindern und Eltern zur Last wird. Hier ist Flexibilität gefragt, auf jeden Fall aber auch ein Abschied von den Zeiten, in denen die eine betreute und der andere pflegte, was noch immer „Umgang“ heißt. Streit gehört zum Leben, Trennung leider auch. Für Kinder birgt das Grausamkeiten, von denen niemand gerne spricht. Aber das Schlimmste ist Verlust. Eltern können ihn gering halten. Und das Gesetz wird ihnen künftig dabei helfen.

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