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Foederalismuskommission II

© Davids

Föderalismuskommission II: Reform light

Noch ohne klare Richtung: Die Kommission von Bund und Ländern unter dem Vorsitz von Peter Struck und Günther Oettinger will keine radikale Änderung der Finanzbeziehungen.

In einem Punkt im Grundsatz einig, in allen anderen aber und in den vielen Details noch ohne klare Richtung – das ist das Ergebnis der Klausurtagung der Föderalismuskommission II, die sich unter dem Vorsitz von SPD-Fraktionschef Peter Struck und dem baden-württembergischen Ministerpräsidenten Günther Oettinger um eine Reform der Finanzbeziehungen von Bund und Ländern bemüht. Die Einigkeit besteht beim Vorhaben, die Schuldenaufnahme enger zu begrenzen. Und einig waren sich die 32 Mitglieder von Bund und Länder auch, mehrere Vorschläge vom Tisch zu wischen. Dazu gehört der Fondstopf, in den alle Altschulden der Länder geschüttet werden, um dann gemeinsam von Bund und Ländern getilgt zu werden. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) und einige Ministerpräsidenten lehnen das ab. Dazu gehört auch die größere Steuerautonomie der Länder, die allenfalls in einer Light-Version kommen wird mit der Möglichkeit, bei der Einkommensteuer einige Prozent draufzusatteln, falls die Haushaltslage kritisch wird.

Auch der etwas radikalere Reformvorschlag, den Haftungsverbund von Bund und Ländern aufzulösen, zur Schuldnerselbstverantwortung überzugehen und dabei die Möglichkeit vorzusehen, dass überschuldete Länder eine Insolvenzverfahren zur Eigensanierung betreiben können, hat keine Chance. Aus ihrem engen Verbund auf Gegenseitigkeit wollen Bund und Länder nicht heraus, auch wenn der mitverantwortlich ist für die übermäßige Verschuldung der Mehrzahl der Länder. Aber der Verbund gibt nicht nur Sicherheit und Solidarität, sondern sichert auch relativ günstige Zinsen am Kreditmarkt – er macht die Verschuldung billig.

Die eigentlich im Normalfall künftig gar nicht mehr vorgesehen ist. Neue Schulden sollen nur noch bei schlechter Wirtschaftslage oder im Katastrophenfall möglich sein. Für diese Schuldenbegrenzung soll es bald ein Regelwerk geben. „Es gibt aber keinen inhaltlichen Konsens, wie die Schuldenbremse aussieht“, sagte Struck. Absehbar ist aber ein System, nach dem in wirtschaftlich schlechten Jahren Schulden aufgenommen werden dürfen, die aber in guten Jahren gleich wieder getilgt werden müssen. Zudem soll die Verschuldungshöhe – wie im Euro-Stabilitätspakt – eng begrenzt werden. Ob Bund und Länder alle die gleiche Variante übernehmen oder ob es unterschiedliche Modelle geben wird, ist noch unklar.

Zur Vorbereitung dessen sollen nach Oettingers Vorstellung Bund und Länder bald mitteilen, wann sie jeweils in der Lage sind, einen strukturell ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Was die Altschulden betrifft, könnte sich die Kommission auf einen Solidarfonds einigen, der den schwächeren Ländern bei den Zinszahlungen hilft: Ihnen würde dann aus dem Fonds jene Summe zugeschossen, mit der sie bei den Zinszahlungen über dem Durchschnitt liegen. Das Oettinger-Modell, das eine Hilfe bei der Schuldentilgung vorsah, scheint damit einen frühenTod gestorben zu sein. Insgesamt zeigten sich mehrere Mitglieder der Kommission im Gespräch mit dem Tagesspiegel zuversichtlich, zu einem Ergebnis zu kommen. Im Februar oder März wollen Struck und Oettinger einen Reformvorschlag vorlegen.

Etwas Wasser in den Wein gießt dagegen ein Vertreter der Kommunalebene, die ebenfalls in der Kommission vertreten ist. Der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags, Hans-Günter Henneke, warnt vor „falschem Optimismus“ angesichts der aktuell etwas besseren Einnahmesituation. Laut Henneke sind Bund und Länder von strukturell ausgeglichenen Etats weit entfernt. Würde das angepeilte System der Schuldenbegrenzung bereits heute gelten, müssten Bund und Länder angesichts der guten Konjunktur und hoher Steuereinnahmen eigentlich Altschulden tilgen und auch noch Rücklagen bilden. Der Bund und die meisten Länder aber nehmen derzeit immer noch neue Schulden auf.

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