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Richterwahl ist Sache des Bundestages: Wo Julia Klöckner dann mal recht hat
Als Bundestagspräsidentin hat sie es nicht immer so mit Überparteilichkeit. Aber hier ist die Christdemokratin sogar mit der grünen Opposition auf einer Linie.

Stand:
Julia Klöckner im Amt als Bundestagspräsidentin – wie sagte Friedrich Merz nach ihrer Wahl? „Mach’ was draus.“ Na ja, was sie daraus macht, wird durchaus kontrovers beurteilt. Von wegen parteipolitischer Neutralität und so. In einem Punkt hat die Christdemokratin aber jetzt mal unstreitig recht: mit ihrer Forderung, über die neuen Verfassungsrichter nicht den Bundesrat entscheiden zu lassen.
Die grüne Fraktionsführung, im Übrigen, sieht das auch so. Was dem Ansehen der CDU-Frau auf mittlere Sicht durchaus zuträglich sein dürfte. Also, wie sagt Klöckner bei „Politico“? „Ein Parlament muss wissen, was seine Bedeutung ist. Und wenn man ureigenste Zuständigkeiten abgibt, dann ist das keine Stärkung eines Parlamentes.“
Stimmt, ohne Zweifel. Zumal die Volksvertretung im Volk sowieso um ihr Ansehen besorgt sein muss; das Parlament muss, anders gesagt, um seine Bedeutung ringen. Nach all dem, was sich nach dem Wahlkampf verändert hat. Da ist schon viel von Wählertäuschung die Rede.
Bloß keine Selbstschwächung
Zu dem, was vom Bundestag jetzt erwartet wird – und das bei Weitem nicht nur von Klöckner –, gehört darum ganz unbedingt Entscheidungsfähigkeit. Kann das Parlament partout nicht entscheiden, ist es seit einem halben Jahr neues Recht, dass dann die Länderkammer übernimmt. Souverän geht anders.
Im Grunde ist diese Entscheidung einfach: Will das Parlament sich entscheidungswillig und -fähig zeigen, ja oder nein? Alles andere wäre wirklich sowohl ein politisches Armutszeugnis als auch eine Selbstschwächung. Das wäre nun wirklich für die Politik insgesamt von Übel. Als freuten sich nicht manche an den Rändern schon, wieder die vermeintlich unfähige Parteiendemokratie angreifen zu können. Ihr Urteil darf in keinem Fall das letzte Wort sein.
Es geht nämlich um ein hohes Gut: um die Verfassung – und die, die sie hüten sollen. Den Rahmen unseres Gemeinwesens immer mal wieder zu überprüfen, ihn zu verbessern oder auszubessern, ist eine staatstragende Aufgabe.
Da dürfen sich die Abgeordneten, Vertreter des Souveräns, nicht als unsouverän erweisen. Zumal nicht die, die gemeinsam das Land regieren wollen. Und das hätten die Koalitionäre von heute, aber auch die Parlamentsvertreter von gestern, die mit der Vorbereitung der Richterwahl befasst waren, besser bedenken sollen. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hat sie alle zurecht an ihre Verantwortung erinnert.
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