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Robert Habeck als „Schwachkopf professional“: Bundeskriminalamt stuft entsprechenden Post erneut als strafbar ein
Die BKA-Zentralstelle für Internet-Straftaten rechnet mit weiteren Ermittlungen wegen der Bezeichnung von Habeck als „Schwachkopf professional“. In welchem Bundesland sie geführt werden, soll geheim bleiben.
Stand:
Die Zentrale Meldestelle des Bundeskriminalamts für strafbare Inhalte im Internet (BKA ZMI) hat die umstrittene Bezeichnung von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) als „Schwachkopf professional“ ein weiteres Mal als mutmaßlich strafbare Politiker-Beleidigung angesehen. Der Fall wurde Ende Dezember einem Landeskriminalamt übergeben. Das bestätigte das BKA dem Tagesspiegel auf Anfrage.
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