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Politik: Rot-Grün für Verbandsklage auf Bundesebene

Die rot-grüne Koalition hält einmütig an ihrem Ziel fest, mit dem geplanten neuen Naturschutzgesetz das Verbandsklagerecht auf Bundesebene einzuführen. Dies teilten SPD und Grüne am Donnerstag nach einem Gespräch von Fachpolitikern beider Fraktionen mit Umweltminister Jürgen Trittin (Grüne) mit.

Die rot-grüne Koalition hält einmütig an ihrem Ziel fest, mit dem geplanten neuen Naturschutzgesetz das Verbandsklagerecht auf Bundesebene einzuführen. Dies teilten SPD und Grüne am Donnerstag nach einem Gespräch von Fachpolitikern beider Fraktionen mit Umweltminister Jürgen Trittin (Grüne) mit. Um möglichen Widerstand der CDU/CSU im Bundesrat zu umgehen, soll das neue Gesetz laut Ministeriumssprecher zustimmungsfrei gestaltet werden. Der Bund würde dabei für den Naturschutz einen Rahmen vorgeben, den die Länder dann ausfüllen könnten.

Der Referentenentwurf für das Gesetz solle bis zum Bundesnaturschutztag am 8. Juni fertiggestellt sein. Ohne Verbandsklagerecht können bislang nur unmittelbar Betroffene etwa gegen Straßenbauprojekte klagen. Deswegen hatten Umweltverbände bislang häufig so genannte Sperrgrundstücke zum Beispiel auf der Trasse einer geplanten Autobahn oder in einem Kohleabbaugebiet aufkaufen müssen, um vor Gericht gegen ihrer Ansicht nach umweltschädliche Projekte vorgehen zu können. Neben der Einführung der Verbandsklage plant Trittin auch die Schaffung eines bundesweiten Biotopverbundsystems. Die Länder sollen dafür jeweils mindestens zehn Prozent ihrer Landesfläche durch geeignete Maßnahmen dauerhaft sichern.

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