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Menschenrechte: Russland soll für Folter büßen

Unfassbare Verhältnisse: Eine 28-Jährige wurde von Polizisten vergewaltigt, als sie auf dem Amt aussagen wollte. In diesem und einem weiteren Fall wurde Russland von der EU für schuldig befunden, nachdem die Landesjustiz versagte.

Russland muss einem Mann und einer Frau wegen Folter und schwerer Misshandlung durch Polizeibeamte ein Schmerzensgeld von insgesamt 80.000 Euro zahlen. Zu diesem Urteil kam der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

Die 28-Jährige aus Nischni Nowgorod war 1999 auf einem Polizeikommissariat mehrfach vergewaltigt worden, als sie dort als Zeugin in einem Mordfall aussagen sollte. "Die wiederholten Vergewaltigungen und Misshandlungen durch Polizeibeamte sind besonders grausame Taten und deshalb als Verstoß gegen das Folterverbot einzustufen", hieß es in der Urteilsbegründung.

Verfahren wurden in Russland eingestellt

Ein 26-Jährige, der auf dem Polizeikommissariat in der gleichen Angelegenheit befragt worden war, wurde von den Polizeibeamten schwer misshandelt. Die Angaben beider Opfer seien "glaubwürdig" und "bewiesen".

Die Straßburger Richter warfen der russischen Justiz außerdem vor, die Fälle nicht mit der nötigen Sorgfalt untersucht und die Verantwortlichen nicht zur Rechenschaft gezogen zu haben. Die Verfahren gegen die verantwortlichen Polizisten waren nach mehrmonatigen Ermittlungen eingestellt worden. (ho/dpa)

Mehr Infos beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: www.echr.coe.int

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