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Politik: Schily rügt seine Beamten

Innenminister Otto Schily (SPD) hat in der Affäre um das ausgesetzte NPD-Verbotsverfahren ein "schwerwiegendes Versäumnis" zugegeben. Das Bundesverfassungsgericht hatte erst vor einer Woche erfahren, dass einer der geladenen NPD-Zeugen für den Verfassungsschutz tätig war.

Von Frank Jansen

Innenminister Otto Schily (SPD) hat in der Affäre um das ausgesetzte NPD-Verbotsverfahren ein "schwerwiegendes Versäumnis" zugegeben. Das Bundesverfassungsgericht hatte erst vor einer Woche erfahren, dass einer der geladenen NPD-Zeugen für den Verfassungsschutz tätig war. Die Union forderte Schilys Rücktritt. Dies lehnte der Minister ab. Bei dem früheren V-Mann handelt es sich um den langjährigen NPD-Funktionär Wolfgang Frenz.

Zum Thema Behrens war informiert: NRW-Innenminister wusste von dem V-Mann Hintergrund: NPD - Führerprinzip und starker Staat Stichwort: V-Leute, Anstifter und verdeckte Ermittler Die für das "schwerwiegende Versäumnis" verantwortlichen drei Mitarbeiter habe er "in sehr scharfer Form gerügt", sagte Schily in Berlin. Es handelt sich um Staatssekretär Claus Henning Schapper und zwei Abteilungsleiter. Der Minister verzichtet auf weiterreichende Maßnahmen gegen die drei Mitarbeiter. Ihre bisherige Leistung sei "so überzeugend, dass man auch einmal einen solchen Fehler hinnehmen muss". Laut Schily lag allerdings schon seit August 2001 bei einem Abteilungsleiter eine Information über den früheren V-Mann vor. Davon habe er erst nach der Sitzung des Innenausschusses am Mittwoch erfahren.

Nach Angaben des Bundesverfassungsgerichts hat ein Abteilungsleiter des Bundesinnenministeriums erstmals am 16. Januar eher beiläufig gegenüber Richter Joachim Jentsch den früheren V-Mann Frenz erwähnt. Am Tag darauf sei das Ministerium aufgefordert worden, sich schriftlich zu äußern, sagte die Sprecherin des Gerichts, Carola von Paczensky. Aus Berlin kam jedoch Anfang der Woche nur die Antwort, das Ministerium könne keine schriftliche Mitteilung abgeben. Als Grund wurde unter anderem die "Fürsorgepflicht" für den früheren V-Mann genannt. Offenbar bekam das Bundesverfassungsgericht bis Dienstag auch keine Kenntnis, wie lange der NPD-Funktionär dem Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen Informationen lieferte. Es sei nur mitgeteilt worden, der frühere V-Mann werde eine Aussagegenehmigung vorlegen, sagte Gerichtssprecherin von Paczensky.

Fraglich bleibt, ob das Verbotsverfahren gegen die NPD überhaupt noch fortgeführt werden kann. Nach Ansicht des früheren Verfassungsgerichtspräsidenten Ernst Benda müssen Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat prüfen, ob sie ihre Anträge nicht zurückziehen sollten. Die Prozessvertreter der Bundesregierung, die Anwälte Hans Peter Bull und Karlheinz Quack, sehen jedoch nur eine Verzögerung des Verfahrens. "Die Enttarnung des V-Mannes schmälert die Erfolgsaussichten der Anträge nicht", sagte Bull. Bull hält die Verbotsanträge auch ohne die Aussagen von Frenz für begründet.

Bei dem NPD-Mann Wolfgang Frenz handelt es sich um den einstigen stellvertretenden Landeschef der Partei in Nordrhein-Westfalen. Er war außerdem Beisitzer im Bundesvorstand. 1998 erschien sein Buch "Über den Verlust der Väterlichkeit oder das Jahrhundert der Juden". Daraus werden antidemokratische und rassistische Passagen in den Verbotsanträgen zitiert. So lehnt er die pluralistische Gesellschaft als "Gossendemokratie" ab und fordert "eine regenerierte weiße Rasse und neue Führer".

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