zum Hauptinhalt
Demonstrantinnen gegen den Paragrafen 219a vor dem Bundestag.

© imago/snapshot

Schwangerschaftsabbruch: Union lehnt Änderung an Abtreibungsparagraf weiter ab

Es sah kurz so aus, als sei ein Kompromiss um den § 219a möglich. Doch die Union zeigt sich weiter hart.

In der Koalition zeichnet sich ein erster harter Konflikt um den Abtreibungsparagrafen 219a ab. Die Union sperrt sich nach wie vor gegen jede Änderung. "Eine Änderung des 219a lehne ich ab", twitterte der neue Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Montag. In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung, das ebenfalls am Montag erschien, hatte Spahn noch Kompromissbereitschaft angedeutet, als er sagte, man werde "gemeinsam nach Lösungen suchen", falls es "ein berechtigtes, bisher noch nicht abgedecktes Bedürfnis nach objektiven Informationen geben sollte für Frauen, die sich in einer schwierigen persönlichen Lage befinden".

Auch Rechtspolitikerin bleibt hart

Um die Änderung des Paragrafen 219a des Strafgesetzbuchs geht es aber. Er ist mit "Werbung" überschrieben. Dies ist aber der kleinere Teile des Gesetzestexts, der Strafe androht für den Fall, dass jemand Schwangerschaftsabbruch öffentlich "anbietet, ankündigt, anpreist". Weil neben dem "Anpreisen" auch das Anbieten verboten ist, liefert der Paragraf die Handhabe dafür, Ärztinnen und Ärzte vor Gericht zu ziehen, die etwa auf ihren Websites Schwangerschaftsabbruch unter ihren Praxisleistungen aufführen. Die Debatte um den 219a kam im vergangenen Herbst in Gang, als die Gießener Ärztin Kristina Hänel deswegen zu 6000 Euro Geldstrafe verurteilt wurde. Inzwischen wurden weitere Fälle bekannt; der Münchner Gynäkologe Friedrich Andreas Stapf, der seit Jahrzehnten Abbrüche durchführt, sprach während einer Anhörung der FDP-Fraktion im Bundestag von regelmäßigen Anzeigen gegen ihn. Alle im Bundestag vertretenen Parteien mit Ausnahme von CDU/CSU und AfD sprachen sich nach dem Urteil gegen Kristina Hänel für die Streichung oder Änderung des Paragrafen aus, die SPD zog mit Blick auf die Koalition mit der Union allerdings ihren Antrag auf Streichung Ende Februar zurück.

Die Union argumentiert damit, dass der 219a ein wesentlicher Teil des Abtreibungskompromisses in den 1990er Jahren sei. Beratungsstellen könnten zudem die Adressen von Praxen herausgeben. Schwangerschaftsabbrüche innerhalb der erstem drei Monate sind seit 1995 zwar weiter rechtswidrig, bleiben aber straffrei, wenn die Schwangere sich hat beraten lassen. Gegnerinnen des Paragrafen verweisen darauf, dass ein straffreier Abbruch von Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden müsse, die dann aber auch das Recht haben müssten, darüber zu informieren, dass sie dies tun. Die Strafandrohung behindere auch den Informationsfluss, der über die Beraterinnen laufe. Wie Spahn blieb auch die rechtspolitische Sprecherin der Union, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), am Wochenende auf hartem Kurs. "Alle" Informationen über medizinische Abläufe "bis zu den Adressen der durchführenden Ärzte" gebe es "ohne jede Einschränkung, auch im Netz" erklärte sie, nachdem die neue Familienministerin Franziska Giffey (SPD) den Paragrafen in einem Interview erneut kritisiert hatte. Wenn sie aber von denen kämen, die selbst Abtreibungen machten, so die CDU-Politikerin, sei das "Patientenakquise und Werbung".

Vorschlag bis zur Sommerpause?

Damit sieht es zunächst nicht nach weiteren Schritten aus, die die Koalitionspartnerinnen aufeinander zu machen könnten. Die SPD verlässt sich bisher auf das Versprechen der Kanzlerin, man werde eine "Lösung im Interesse aller Beteiligten" finden. Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums sagte dem Tagesspiegel am Montag, sein Haus werde "zeitnah" einen Vorschlag vorlegen, der den betroffenen Frauen die nötigen Informationen und Ärztinnen und Ärzten Rechtssicherheit verschaffen werde. Bisherige Äußerungen von Justizministerin Katarina Barley (SPD) deuten darauf hin, dass eine Neufassung drauf hinauslaufen könnte, Information über Schwangerschaftsabbruch klar von Werbung dafür zu trennen. Offenbar hofft sie, den entsprechenden Text bis zur Sommerpause ins parlamentarische Verfahren zu bekommen.

Die oppositionellen Grünen warfen Union wie SPD vor, genau das zu behindern, "indem sie die Anhörung im Rechtsausschuss auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschieben". Der Gesundheitsminister habe lediglich "verbal abgerüstet", erklärte die frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Ulle Schauws. Die Union lasse aber "inhaltlich keinerlei Kompromissbereitschaft" erkennen.

Zur Startseite