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Bislang wird Hartz-IV-Beziehern nach geltendem Recht nur ein begrenztes Vermögen zugestanden.

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SPD-Vize Schäfer-Gümbel:: "Hartz-IV-Empfänger sollen erarbeitetes Vermögen komplett behalten können"

In der Debatte über Hartz-IV-Reformen plädiert SPD-Vize Thorsten Schäfer-Gümbel dafür, ALG-2-Beziehern mehr Vermögen zuzugestehen.

Berlin - Hartz-IV-Empfänger sollen ihr erarbeitetes Vermögen nicht länger antasten müssen, bevor sie die Grundsicherung in Anspruch nehmen können. Das fordert der stellvertretende SPD-Vorsitzende Thorsten Schäfer-Gümbel. „Umbrüche im Erwerbsleben von Menschen dürfen nicht mehr zu Unsicherheit und gar Abstiegsangst führen“, sagte Schäfer-Gümbel.  „Die Betroffenen müssen das Erarbeitete behalten dürfen – sei es ein Haus, eine Wohnung oder sonstiges Eigentum.“  Die Absicherung der Lebensleistung der Menschen sei ein wichtiger Baustein für einen modernen Sozialstaat, fügte der SPD-Vize hinzu. Der SPD-Politiker will am Mittwoch in seinem Buch „Die sozialdigitale Revolution“ ein umfassendes Konzept für die Arbeitswelt der Zukunft vorstellen, das auch ein Chancenkonto in Höhe von 20.000 Euro beinhaltet.

Bislang wird Hartz-IV-Beziehern nach geltendem Recht nur ein begrenztes Vermögen zugestanden. Pro Lebensjahr gibt es derzeit einen Freibetrag von 150 Euro, das Schonvermögen darf maximal bei 10.050 Euro liegen. Für Altersvorsorge gibt es einen zusätzlichen Freibetrag von 750 Euro pro Lebensjahr, höchstens dürfen es hier 50.250 Euro sein. Außerdem bleibt die Riester-Rente anrechnungsfrei, eine Eigentumswohnung hingegen nur in „angemessener Größe“.

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