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ARCHIV - 03.05.2015, Bayern, Huglfing: Ein Bescheid über die Erbschaftssteuer liegt auf einem Schreibtisch. (zu dpa: «Hamburg kassiert mehr Erbschaftsteuer trotz weniger Fälle») Foto: Wolfram Kastl/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

© dpa/Wolfram Kastl

Lebenslanger Freibetrag, keine Ausnahmen: So will die SPD das Erben in Deutschland revolutionieren

Nach monatelanger Arbeit liegt das SPD-Konzept für eine neue Erbschaftsteuer nun vor. Für Empfänger kleiner Erben soll alles einfacher werden, für Vermögende könnte es teurer werden. Das sind die vier Kernpunkte.

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Die SPD will Erben großer Vermögen künftig stärker besteuern und die Weitergabe kleinerer Erbschaften steuerlich entlasten. Worüber die Sozialdemokraten schon seit Monaten sprechen, haben nun Fraktion und Partei in ein Konzeptpapier gegossen. Fraktionschef Matthias Miersch hatte es vor der Jahresauftaktklausur der SPD-Abgeordneten für diese Woche angekündigt. Am Dienstagmorgen soll es offiziell vorgestellt werden. Nach dem, was bisher bekannt ist, schwebt der SPD eine grundlegende Änderung des deutschen Erbschaftsteuerrechts vor. Das sind die entscheidenden Neuerungen.

1 Lebensfreibetrag von 900.000 Euro von Familie

Wer jemandem Vermögen vererben oder schenken kann, kann das bisher alle zehn Jahre aufs Neue tun – und zwar steuerfrei. Das Erbschaftsteuerrecht sieht je nach Verwandtschaftsverhältnis verschiedene Freibeträge vor. Für Kinder beispielsweise 400.000 Euro Wer früh damit anfängt, kann so erhebliche Summen am Fiskus vorbei etwa an seine Kinder oder Enkelkinder weitergeben. Die SPD will dieser Praxis ein Ende setzen.

Im Tagesspiegel hatte SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf vorgeschlagen, künftig einen Lebensfreibetrag einzuführen. Die Idee: Statt über die Freibeträge alle zehn Jahre kann jede Person in Deutschland über ihr ganzes Leben gesehen einen gewissen Betrag steuerfrei vererbt oder geschenkt bekommen. Bisher war die Höhe noch offen. Nach ARD-Informationen soll er eine Million Euro betragen: So sollen jedem und jeder bis zu 900.000 Euro von der Familie und 100.000 Euro von jemand anderem steuerfrei übertragen werden können. Nicht betroffen wäre demnach ein selbst genutztes Eigenheim. Das kann schon heute, ohne Steuern zu zahlen, weitergegeben werden, sofern der Empfänger mindestens zehn Jahre darin wohnt.

2 Freibetrag für Unternehmen

Ferner soll es künftig zudem auch einen Unternehmensfreibetrag geben. Dieser soll bei fünf Millionen Euro liegen. Damit möchte die SPD sicherstellen, dass kleine Betriebe übertragen werden können, ohne dass Steuerzahlungen anfallen. Erst ab einem Unternehmenswert von mehr als fünf Millionen Euro sollen demnach Steuern anfallen.

Bisher werden Betriebserben von der Erbschaftsteuer befreit, wenn sie die Firma weiterführten und dabei bestimmte Bedingungen erfüllten. Etwa die Beschäftigung über einige Jahre konstant zu halten. Doch auch darüber hinaus gibt es bisher Wege, die Steuer zu umgehen.

3 Keine Ausnahmen mehr

Vor allem die Praxis, nach der hohe Vermögen – die häufig in Betrieben gebunden sind – übergeben werden, ist den Sozialdemokraten und vielen Ökonomen schon lange ein Dorn im Auge. So wurde allein auf Erbschaften über 100 Millionen Euro durch Nutzung von kreativen Verschonungsregelungen in den vergangenen zehn Jahren 258-mal gar keine Steuern erhoben.

Bei Betriebsvermögen oberhalb eines Wertes von 26 Millionen Euro, kann der Erbe oder Beschenkte Steuererlass beantragen. Allein dieses Konstrukt kostete den Staat in den letzten fünf Jahren rund acht Milliarden Euro. Dazu gibt es die Möglichkeit, sich vor dem Finanzamt künstlich armzurechnen, um die Steuer zu umgehen. Laut Subventionsbericht sind diese Privilegien die größte Steuersubvention in Deutschland. 

Die SPD will all diese Ausnahmen streichen. Insbesondere für größere Familienbetriebe würde das eine drastische Steuererhöhung bedeuten. Entsprechend groß dürfte der Widerstand seitens der Verbände sein, die schon seit Jahren gegen Reformen lobbyieren.

4 Möglichkeit der Stundung

Gegner einer Erbschaftsteuerreform führen bisher ins Feld, dass etwaige Steuerzahlungen den Empfänger von Erbschaften oder Schenkungen finanziell überfordern würden. Nicht nur könnten keine Investitionen getätigt werden. Im schlimmsten Fall müsste man Betriebsmittel oder Teile der Firma verkaufen, um die Steuern zahlen zu können.

Experten haben schon lange gefordert, dass man diese Zahlungen stunden können muss. Dieser Forderung hat sich nun auch die SPD angeschlossen. Für Firmenerben sollen Stundungsmöglichkeiten von bis zu 20 Jahren vorgesehen seien. Als Erbe oder Beschenkter kann man etwaige Steuerzahlungen also über zwei Dekaden strecken. „Wir wollen darüber hinaus selbstverständlich auch im Blick behalten, dass wir Arbeitsplätze in Deutschland sichern“, sagte SPD-Fraktionsvize Wiebke Esdar in der ARD-Tagessschau. Also Fraktionsvorstand auch für den Bereich Finanzen, hat sie das Konzept maßgeblich mitgestaltet. .

CDU-Politiker: Konzept würde Mittelstand massiv belasten

In der Union sieht man all diese Maßnahmen äußerst kritisch. Zwar hatte Fraktionschef Jens Spahn (CDU) vor einigen Monaten in einer TV-Debatte mit der Aussage, dass auch er Ungerechtigkeiten im Erbschaftsteuersystem sehe, für Aufsehen in der SPD gesorgt. Dazu haben andere Unionspolitiker zumindest in Hintergrundgesprächen die großzügigen Ausnahmeregelungen etwa für solche Betriebserben kritisiert, die bisher nie in ihrem Leben gearbeitet haben. Öffentlich hielt man sich jedoch stets zurück.

Stattdessen reagierte man in der Union mit scharfer Kritik auf die Pläne des Koalitionspartners. „Das SPD-Konzept würde vor allem den familiengeführten Mittelstand massiv zusätzlich belasten“, sagte Unions-Fraktionsvize und Finanzpolitiker Mathias Middelberg der Deutschen Presse-Agentur. Statt Steuererhöhungen brauche es gerade in Zeiten wirtschaftlicher Stagnation eher Steuersenkungen. Zudem bräuchten Familienunternehmen gewisse Verschonungsregeln, da sonst „vier bis sechs komplette Jahresgewinne“ aufgewendet werden müssten, um die Erbschaftsteuer zahlen zu können. Allerdings sind ja gerade dafür Stundungsmöglichkeiten vorgesehen.

Entsprechend ist nicht damit zu rechnen, dass die schwarz-rote Koalition das SPD-Konzept genauso umsetzen wird. Vielmehr will die SPD vorbereitet sein. Zum dritten Mal in der Causa wird ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht erwartet – und zwar noch für dieses Jahr. Die Karlsruher Richter könnten zum Ergebnis kommen, dass die Ausnahmen für Betriebserben verfassungswidrig sind. In dem Fall wäre die SPD mit ihrem Konzept also zumindest vorbereitet.

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