Patientenverfügungen: Stiftung fordert Regeln für Willensermittlung
Ein Gesetz für Patientenverfügungen muss aus Sicht der Hospiz Stiftung klare Regeln für die Ermittlung des mutmaßlichen Willens von Patienten enthalten, die sich nicht mehr selbst äußern können.
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Dortmund - "Wir brauchen Hilfen für die Praxis", sagte der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, in Dortmund. Nur so könne die bestehende Rechtsunsicherheit beseitigt werden.
Mit einer Patientenverfügung können Menschen Regelungen für den Fall treffen, dass sie etwa durch Unfall oder Krankheit nicht mehr selbst Wünsche für eine medizinische Behandlung äußern können. Nach Angaben der Stiftung sind derartige Erklärungen jedoch häufig missverständlich formuliert, so dass ihnen Ärzte nicht folgen und es zu Streit um die Auslegung kommt. Meistens liege derzeit keine oder keine gültige Patientenverfügung vor. Daher spiele für die Entscheidungen über Weiterbehandlung oder Behandlungsabbruch der "mutmaßliche Wille" eines Patienten eine zentrale Rolle.
Es müsse etwa festgelegt werden, dass nur eine mündliche Äußerung herangezogen werden könne, die nicht älter als zwei Jahre sei. "Außerdem muss klar beschrieben werden, wer an der Ermittlung des mutmaßlichen Willens beteiligt werden muss", so Brysch. Dies seien neben dem Arzt etwa Verwandte oder Bevollmächtigte.
Gesetzliche Regelung in den kommenden Monaten
Der Bundestag wird voraussichtlich am kommenden Donnerstag über Patientenverfügungen beraten. Eine gesetzliche Regelung soll dann in den kommenden Monaten beschlossen werden. Die Positionen im Bundestag unterscheiden sich besonders im Hinblick auf die Frage, in welchen Fällen die Verfügungen wirksam sein sollen.
Die Stiftung sprach sich für eine Beratungspflicht bei den Verfügungen aus. Viele Menschen hätten diffuse Ängste vor "Überversorgung, medizinischen Apparaten, Schläuchen und Geräten" und wollten im Fall der Fälle in Unkenntnis der Angebote von Schmerzmedizin und Sterbebegleitung in Hospizen so schnell wie möglich "abgeschaltet" werden. "Erst die fachkundige Beratung bringt Licht ins Dunkel und schafft die Voraussetzung für eine selbstbestimmte Entscheidung", so Brysch. (tso/dpa)
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