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Politik: Streit um Sicherungshaft für Sextäter Regierung kritisiert Menschenrechtsgericht

Berlin - Die Bundesregierung geht davon aus, dass auch nach der Reform der Sicherungsverwahrung die Zahl der Inhaftierten weiter steigen wird. Dies geht aus einem Schreiben des Justizministeriums an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hervor, das dem Tagesspiegel vorliegt.

Berlin - Die Bundesregierung geht davon aus, dass auch nach der Reform der Sicherungsverwahrung die Zahl der Inhaftierten weiter steigen wird. Dies geht aus einem Schreiben des Justizministeriums an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hervor, das dem Tagesspiegel vorliegt. Das umstrittene EGMR-Urteil von 2009, in dessen Folge mindestens 70 gefährliche Sex- und Gewalttäter freikommen könnten, mache „erhebliche Änderungen in der innerstaatlichen Rechtspraxis erforderlich“ und schränke den Spielraum des Parlaments ein. Die sachgerechte Ausgestaltung des deutschen Sanktionensystems würde infrage gestellt.

Das Straßburger Gericht „unterstützt und fördert ein System, in dem zum frühestmöglichen Zeitpunkt möglichst hohe Haftstrafen und langfristige präventive Haft verhängt werden“, heißt es weiter. Die Regierung gibt zu Bedenken, ob dies im Sinne der Menschenrechte sein kann. Mit dem Schriftsatz hatte die Bundesregierung im März dieses Jahres erfolglos Beschwerde gegen das Urteil erhoben.

Die Verwahrung dient zum Schutz vor rückfallgefährdeten Schwerkriminellen und wird in den Gefängnissen vollzogen. Sie wurde schrittweise ausgebaut und verschärft, die Zahl der derart Inhaftierten hat sich seit 2001 auf rund 500 verdoppelt. Die Maßnahme kann im Urteil angeordnet, vorbehalten oder bisher auch noch nachträglich verhängt werden.

Justizministerin Sabine Leutheusser- Schnarrenberger (FDP) hat diese Woche ihre Reformpläne vorgestellt. Sie will die Maßnahme auf Schwerstfälle beschränken und die nachträgliche Verwahrung streichen, die vorbehaltene dagegen auch für Ersttäter ermöglichen. Als Folge ist zu erwarten, dass Richter häufiger diese Möglichkeit nutzen. Bisher sitzen nur ein Dutzend Menschen in nachträglicher Verwahrung. Leutheusser-Schnarrenberger betonte, ihre Reform sei „unabhängig von der EGMR-Rechtsprechung notwendig“; tatsächlich reagiert sie mit dem Wegfall der nachträglichen Verwahrung auf die Kritik des Gerichts, die Sicherungshaft müsse in engem Zusammenhang mit dem Strafurteil angeordnet werden.

In der Koalition werden die Pläne als „zu kurz gegriffen“ kritisiert. „Eine Regelung, wie man mit denjenigen hochgefährlichen Straftätern umgehen soll, die potenziell von der Straßburger Entscheidung zum Rückwirkungsverbot betroffen sind, fehlt leider völlig“, sagte Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) am Freitag. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) warnte davor, die nachträgliche Verwahrung zu streichen. Ein Gericht müsse „zu jeder Zeit“ einen hochgefährlichen rückfallgefährdeten Schwerverbrecher einsperren können.

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