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Innenminister Horst Seehofer (CSU) hatte die Abschiebung gefordert und verteidigt die Behörden in NRW.

© Wolfgang Kumm / dpa

Exklusiv

Streit um tunesischen Gefährder: Seehofer hält Akten zur Abschiebung von Sami A. geheim

Den Behörden in NRW wird vorgeworfen, in dem Fall getrickst zu haben. Trickste das Bundesinnenministerium mit? Prüfen soll das nach dessen Willen niemand.

Das Bundesinnenministerium unter der Führung von Horst Seehofer (CSU) will sämtliche Dokumente und Korrespondenz zum umstrittenen Abschiebe-Fall Sami A. unter Verschluss halten. Dies geht aus einem Bescheid hervor, den der Tagesspiegel auf einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erhalten hat.

„Die Art und Weise, wie Sicherheitsbehörden in prioritären Gefährder-Fällen miteinander kommunizieren, betrifft den geschützten Kernbereich der inneren Sicherheit“, heißt es in dem Schreiben. Zudem könne eine Freigabe der Akten die Verhandlungsposition betroffener Behörden im Asylstreit um Sami A. schwächen. Trotz Anspruch nach dem IFG auf Einsicht in Behördendokumente könne daher in diesem Fall kein Zugang erlaubt werden.

Gerichtsbeschluss kam zu spät

Ob oder wie das Ministerium an der umstrittenen Abschiebung des Tunesiers konkret beteiligt war, bleibt damit vorerst ungeklärt. Der als Gefährder eingestufte angebliche Ex-Leibwächter des von US-Sicherheitskräften getöteten Terroristen Osama bin Laden war Mitte Juli in sein Heimatland abgeschoben worden.

Ein Gericht hatte zuvor entschieden, dass Sami A. Folter drohen könnte und er deshalb nicht zurückgeführt werden dürfe. Der Beschluss hat die zuständigen Behörden in Nordrhein-Westfalen und die Bundespolizei jedoch nicht mehr rechtzeitig erreicht. Der Regierung in NRW wird vorgeworfen, das Gericht bewusst in Unkenntnis über den vorgesehenen Termin gelassen zu haben, um eine Abschiebung trotz des erwarteten hindernden Beschlusses zu erreichen.

Im Ministerium waren die Bedenken der Richter bekannt

Das Seehofer-Ministerium war über das Vorgehen stets informiert. Das ergibt sich aus der Regierungsantwort auf eine Anfrage der Linken-Fraktion, die dem Tagesspiegel vorliegt. Demnach kannte das Ministerium den Plan der NRW-Behörden, Sami A.am 13. Juli nach Tunesien zu bringen.

Zudem wurde es bereits am 11.Juli darüber in Kenntnis gesetzt, dass das Verwaltungsgericht eine so genannte Stillhaltezusage bezüglich der Abschiebung haben wollte. Damit muss auch im Ministerium klar gewesen sein, dass die Richter Abschiebehindernisse feststellen könnten. Eingegriffen wurde trotzdem nicht.

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