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Tanken und Heizen werden teurer: Bundestag beschließt höheren CO2-Preis – womit Verbraucher rechnen müssen
Zum 1. Januar soll der CO2-Preis von 30 auf 45 Euro angehoben werden. Der Liter Benzin könnte sich damit um rund 4,3 Cent verteuern. Welche Folgen hat die Erhöhung für die Energiepreise?
Stand:
Der Bundestag hat die von der Ampel-Koalition geplante stärkere Erhöhung des CO2-Preises ab Januar beschlossen, der zu höheren Kosten beim Heizen und Tanken führen wird. Die Abgeordneten der Ampel-Fraktionen stimmten am Freitag für das vorgelegte Haushaltsfinanzierungsgesetz.
Darin wurden auch die Änderungen beim Elterngeld angenommen, wo die Einkommensgrenze für einen Anspruch gesenkt wird.
Wie stark wird der CO2-Preis angehoben?
Zur Finanzierung des Haushalts 2024 hatte die Ampel-Koalition diese Woche beschlossen, den CO2-Preis zum 1. Januar stärker anzuheben. Statt von 30 auf 40 Euro wird er nun auf 45 Euro erhöht.
Dies bringt dem Staat Mehreinnahmen von 1,3 Milliarden Euro pro Jahr. Die Einnahmen aus dem CO2-Preis fließen in den Klima- und Transformationsfonds, aus dem Projekte unter anderem für Klimaschutz finanziert werden.
CO2-Preiserhöhung: Womit müssen Verbraucher rechnen?
Nach Angaben des ADAC könnte der Liter Benzin zum Jahreswechsel um rund 4,3 Cent teurer werden. Diesel-Fahrer müssten mit einem Plus von rund 4,7 Cent rechnen.
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Gas verteuert sich nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox um 0,39 Cent die Kilowattstunde, Heizöl um 4,8 Cent pro Liter. Eine Musterfamilie mit einem Heizbedarf von 20 000 Kilowattstunden habe dadurch jährliche Mehrkosten von 78 Euro beim Gas und 96 Euro bei einer Ölheizung.
Was ändert sich beim Elterngeld?
Beim Anspruch auf Elterngeld sinkt die Einkommensgrenze für Paare auf 175.000 Euro, für Alleinerziehende auf 150.000 Euro. Bisher langen die Grenzwerte bei 300.000 beziehungsweise 250.000 Euro.
Möglich sind nach dem Bundestagsbeschluss zwar weiter bis zu 14 Monate Elternzeit. Beide Elternteile können in den ersten zwölf Monaten aber nur noch einen Monat gemeinsam zu Hause bleiben und beide Elterngeld beziehen. Ausnahmen gibt es bei Früh- und Mehrlingsgeburten. (AFP, dpa)
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