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Stephan Kramer, Präsident des Thüringer Amtes für Verfassungsschutz

© dpa/Martin Schutt

Thüringens Verfassungsschutzpräsident warnt: AfD zeigt Verfassungsfeindlichkeit „ganz deutlich“

Wie umgehen mit der AfD? Thüringens oberster Verfassungsschützer Stephan Kramer sieht in der Rhetorik beim Parteitag eine Enthemmung – und fordert weitere Schritte.

Stand:

Die AfD hat nach Einschätzung des Thüringer Verfassungsschutzpräsidenten Stephan Kramer auf ihrem Parteitag am Wochenende in Riesa einen weiteren Schritt in Richtung Radikalisierung gemacht. „Die Partei hat jetzt auf dem Bundesparteitag gezeigt, dass jede Scheu gefallen ist, sich noch hinter irgendwelchen Worten zu verstecken“, sagte Kramer im Deutschlandfunk. „Sondern man zeigt ganz deutlich seinen völkischen Nationalismus und auch seine Verfassungsfeindlichkeit, die wir in den Verfassungsschutzämtern ja herausgearbeitet haben.“

Als Beispiel führte Kramer den Wahlwerbespruch „Alice für Deutschland“ für die AfD-Kanzlerkandidatin Alice Weidel an. Dieser spiele mit der Losung „Alles für Deutschland“ der Sturmabteilung (SA) der NSDAP. „Insofern wird noch mal klar, wohin die Partei eigentlich will. Es wird offen gezeigt“, sagte Kramer. Er verglich die Rhetorik der AfD zudem mit der des künftigen US-Präsidenten Donald Trump.

In der Abspaltung der Partei von der Jungen Alternative (JA) und der Gründung einer neuen AfD-Jugendorganisation sieht Kramer keine Mäßigung der Partei. „Im Gegenteil, all diese Kräfte werden in der Partei aufgehen“, betonte er. Der Verfassungsschützer argumentierte, die Partei versuche im Grunde nur, die Jugendorganisation vor einem Verbot zu schützen.

Kritik am Bundesamt für Verfassungsschutz

Zugleich bedauerte Kramer, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz ein Gutachten mit einer aktuellen Einschätzung zu der Partei nicht mehr vor der Bundestagswahl vorlege. Die Neutralitätspflicht des Bundesamtes und die Mäßigung im Wahlkampf würden in den Vordergrund gestellt. „Ich halte das für verkehrt und fatal und für eine falsche Interpretation der aktuellen Rechtslage.“

Angesprochen auf ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD antwortete Kramer, eine wehrhafte Demokratie müsse auch zeigen, dass sie es ernst meine mit den eigenen Regeln. „Und wenn eine Partei als verfassungsfeindlich eingestuft ist, dann sind weitere Schritte möglich, wenn offensichtlich die politische Auseinandersetzung nicht dazu führt, dass hier die Feinde wieder zurückgedrängt werden.“

Videos zur AfD sehen Sie in dieser Playlist

Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet die AfD derzeit als rechtsextremistischen Verdachtsfall. (dpa)

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