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Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), Bärbel Bas (SPD), Bundesministerin für Arbeit und Soziales und SPD-Parteivorsitzende, und Lars Klingbeil (SPD), Bundesminister der Finanzen, Vizekanzler und SPD-Bundesvorsitzender, geben eine Pressekonferenz nach dem Koalitionsausschuss im Bundeskanzleramt.

© dpa/Kay Nietfeld

Union wollte zweistellige Milliardenbeträge : Bürgergeldreform spart 2026 offenbar nicht einmal 100 Millionen Euro ein

Viele Milliarden Euro Einsparpotenzial hat sich die Union von einer Bürgergeldreform erhofft. Aus dem Gesetzentwurf ergibt sich nun ein Plus von 86 Millionen Euro für das kommende Jahr.

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Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas rechnet mit keinen nennenswerten Einsparungen durch die geplante Bürgergeldreform. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ unter Berufung auf den entsprechenden Gesetzentwurf berichtet, erwartet das Ministerium durch die Neuregelung für das kommende Jahr lediglich ein Plus von 86 Millionen Euro.

Im Folgejahr 2027 sollen es dann 69 Millionen sein – und in den Jahren danach fallen demnach sogar Mehrkosten an: zehn Millionen (2028) und neun Millionen Euro (2029). Die Rechnung berücksichtige Mehr- und Minderausgaben von Bund, Ländern, Gemeinden und der Bundesagentur für Arbeit, heißt es.

Für die Union ist diese Nachricht ein herber Rückschlag. Noch im Wahlkampf hatten CDU und CSU versprochen, mit einer Reform zweistellige Milliardenbeträge einsparen zu können. Generalsekretär Carsten Linnemann (CDU) hatte noch Anfang Oktober davon gesprochen, dass sich „sehr viele Milliarden“ einsparen ließen. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz bezifferte das Sparpotenzial im September auf fünf Milliarden Euro, was rund einem Zehntel der Gesamtkosten entsprechen würde.

Nach der Einigung im Koalitionsausschuss in der vergangenen Woche hatte Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) bereits die Erwartungen an die Einsparungen durch die Reform gedämpft. Das wurde am Freitag bekräftigt. „Allein aufgrund der Maßnahmen des Gesetzentwurfes ergeben sich keine nennenswerten Einsparungen“, hieß es. Diese könnten erst durch „verbesserte Arbeitsmarktintegration und eine Reduzierung der Leistungsberechtigten eintreten“.

Gesetzentwurf geht in Ressortabstimmung

Das Bundesarbeitsministerium will den Gesetzentwurf nun „zügig“ in die Ressortabstimmung geben, hieß es am Freitag aus Ministeriumskreisen. Geplant sind deutlich strengere Regeln für Menschen, die die Sozialleistung bekommen. Das betrifft Sanktionsmöglichkeiten, aber auch die Vorgaben zu Wohnkosten und Vermögen.

Die Pläne sehen vor, dass den Grundsicherungsbeziehenden früher und in größerem Umfang als bisher die Leistungen gekürzt werden können, wenn sie etwa Termine versäumen oder ein Jobangebot ablehnen. Bei mehrfachen Verstößen soll es sogar möglich sein, ihnen das Geld komplett zu streichen – inklusive der Zahlungen für Miete und Heizung. Zudem heißt das Bürgergeld künftig Grundsicherung.

Darüber hinaus wird die Höhe des sogenannten Schonvermögens künftig an das Lebensalter gekoppelt. Das bedeutet, dass insbesondere junge Menschen mehr eigenes Vermögen aufbrauchen müssen, bevor sie Grundsicherung bekommen können. Auch die Wohnkosten werden früher und strenger als bisher darauf geprüft, ob sie als angemessen eingestuft und damit in vollem Umfang vom Staat übernommen werden. (Tsp, epd)

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