Politik: Untersuchungsausschüsse: Das Gesetz des Handelns (Kommentar)
Zum achten Mal versucht der Bundestag nun, ein Gesetz zur Arbeit der Untersuchungsausschüsse zu verabschieden. Vor 36 Jahren bereits hatte sich der Juristentag über Regelungen Gedanken gemacht.
Zum achten Mal versucht der Bundestag nun, ein Gesetz zur Arbeit der Untersuchungsausschüsse zu verabschieden. Vor 36 Jahren bereits hatte sich der Juristentag über Regelungen Gedanken gemacht. Aber immer sind die Abgeordneten an der Frage gescheitert, ob das Gremium in allererster Linie politisches Kampfinstrument bleiben oder ob es sich gerichtlichen Verfahren stärker annähern soll. Die vom 6. und 7. Bundestag eingesetzte Enquetekommission für Verfassungsreform hatte vorgeschlagen, dass die "sinngemäße" Anwendung des Strafprozessrechts entfallen und an die Stelle ein eigenes Verfahrensgesetz treten sollte. Der FDP-Abgeordnete Burkhard Hirsch forderte, die gerichtsähnliche Seite der Ausschüsse zu stärken. Inzwischen tagt der 14. Bundestag. Da wird es langsam Zeit für eine Entscheidung.
Dutzende Untersuchungen haben in der Zwischenzeit in den Parlamenten stattgefunden, und bereits beim ersten Fall - 1946 in Hamburg - ging es um Korruption. Doch noch nie war das Thema so brisant wie heute: Kanzler Kohl und sein Amt im Zwielicht, eine ganze Ära unter Verdacht. Inzwischen ist Burkhard Hirsch nicht mehr FDP-Abgeordneter, sondern Sonderermittler im Kanzleramt im Auftrag von Kohls Nachfolger Gerhard Schröder. Wenn die Wahrheit noch ans Tageslicht kommen soll, braucht es das neue Gesetz. Und es liegen zwei Entwürfe vor, von Rot-Grün und von der FDP.
Vor "Schnellschüssen" hat der SPD-Rechtsexperte Hermann Bachmaier, Justiziar seiner Fraktion, die Kollegen gewarnt. Aber bei drei Punkten besteht Handlungsdruck. Erstens, dass es einen verbindlichen Verhaltenskodex für den Ausschuss-Vorsitzenden und die Mitglieder geben sollte. Zum zweiten, dass doch überlegt werden sollte, das Aussageverweigerungsrecht im Untersuchungsausschuss aufzuheben, damit es mehr Ergebnisse gibt. Die Aussagen wären dann nicht-öffentlich und dürften im parallelen Strafprozess nicht verwertet werden. Und drittens, dass nicht mehr so viele Akten des Ausschusses so schnell als geheim eingestuft werden. Das empfindet zum Beispiel der SPD-Rechtsexperte Peter Danckert, Ausschussmitglied und Strafverteidiger, als Hindernis bei der Aufklärung.
Aber nun ist die Zeit für ein Gesetz gekommen. Denn erstmals geht die Initiative von der Parlamentsmehrheit aus. Die wird in diesem Fall entscheiden.