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Urteil zu Schröders Büro-Entzug: Das wird man wohl noch klagen dürfen
Gerhard Schröder hat sich in seiner Exkanzlerzeit schäbig verhalten, um ordentlich Kasse zu machen. Doch die staatliche Antwort darauf ist auch nicht viel besser.

Stand:
Das Büro von Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder bleibt zu, das Verwaltungsgericht hat gesprochen. Ein Urteil, das vielen gefällt. Nach dem Angriff auf die Ukraine rollte der Putin-Freund über das politische Deck der Bundesrepublik wie die berühmte lose Kanone. Er musste von Bord.
Da der Partei-Rausschmiss misslingen musste, hat die SPD-Fraktion mit Parlamentsmehrheit den Bürobedarf gestrichen, per Haushaltsbeschluss. Kein Wort darin zu Putin, stattdessen Rückzug aufs Formale: Es gebe keine nachwirkenden Amtspflichten mehr, für die Räume und Personal gebraucht würden.
Für vieles mag man Schröder kritisieren. Nicht dafür, dass er damit die Gerichte befasst.
Jost Müller-Neuhof
Für vieles mag man Schröder kritisieren. Nicht dafür, dass er damit die Gerichte befasst. Juristisch hat er dabei eher schlechte Chancen, weil die Jahrzehnte alte Staatspraxis in einer Gemengelage mündet, in der es weder Übersicht noch klare Verantwortlichkeit oder effektive Kontrolle gibt – und so etwas ist schwer justiziabel. Das Parlament entscheidet über die Mittel, die Fraktionen besorgen die Räume, das Kanzleramt verwaltet Personal, Kfz, Chauffeure. Und Ex-Kanzler können machen, was sie wollen.
Ein Gewohnheitsrecht folgt daraus nicht, so das Gericht. Zwar gebe es eine lange Übung, jedoch keine subjektive Überzeugung der Zuständigen, dass ein Anspruch besteht. Wirklich nicht? Die Übung ist den Beteiligten in Legislative und Exekutive in all den Jahren ganz offenkundig zur Pflicht geworden. Und wo es eine Pflicht gibt, besteht meist ein Anspruch.
Aus dem Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes lasse sich ebenfalls nichts für Schröder herleiten, meint das Gericht. Die Ausstattung sei keine Begünstigung, sondern diene einer öffentlichen Aufgabe im öffentlichen Interesse. Doch könnten neun Planstellen für Angela Merkel und ihr teuerstes Altkanzlerbüro aller Zeiten nicht zugleich Dank und Ehrerbietung für langes Regieren sein?
Der Idee, Schröder wegen seiner Gasfreundschaften mit Büro-Entzug zu strafen, wohnt etwas Kleinkariertes inne. Noch kleinkarierter war, dieses Motiv zu unterdrücken, um sich weniger angreifbar zu machen. Eine Berufung gegen das Büro-Urteil wird weiter verdeutlichen, dass die ungeregelte Verwaltung der Altkanzlertätigkeit einer Demokratie unwürdig ist. So erweist der Kläger der Republik einen Dienst.
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