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Die Generalbundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof ist federführend in dem Verfahren gegen „Combat 18“.

© dpa/Christoph Schmidt

Verbotene Neonazi-Gruppe „Combat 18“ : Bundesanwaltschaft klagt mutmaßliche Rädelsführer an

Vier Männer werden beschuldigt, eine tragende Rolle bei der Aufrechterhaltung von „Combat 18 Deutschland“ gespielt zu haben. Der NSDAP-nahe Verein ist seit Oktober 2020 verboten.

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen vier mutmaßliche Rädelsführer des verbotenen rechtsextremistischen Vereins „Combat 18 Deutschland“ erhoben. Wie der Generalbundesanwalt am Donnerstag mitteilte, sollen die Beschuldigten gegen ein Vereinigungsverbot verstoßen haben.

Sie sollen als Rädelsführer den organisatorischen Zusammenhalt einer verbotenen Vereinigung aufrechterhalten haben. Bei „Combat 18 Deutschland“ handelt es sich der Bundesanwaltschaft zufolge um einen Ableger der in Großbritannien aktiven Gruppierung „Combat 18“.

Wegen ihrer Ausrichtung gegen die verfassungsmäßige Ordnung, gegen den Gedanken der Völkerverständigung und weil sie „dem Nationalsozialismus wesensverwandt“ sei, hatte das Bundesinnenministerium „Combat 18 Deutschland“ im Oktober 2020 verboten.

Die vier mutmaßlichen Rädelsführer sind auf freiem Fuß

Sie bekenne sich zur NSDAP und deren Funktionären, sei rassistisch, antisemitisch und fremdenfeindlich ausgerichtet und weise eine „kämpferisch-aggressive Grundhaltung“ auf, teilte das Ministerium im Januar 2020 mit.

Dennoch hätten die von der Bundesanwaltschaft vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf angeklagten Männer die Vereinigung bis mindestens April 2022 illegal weiter betrieben. Dies sei bei einer bundesweiten Razzia gegen Neonazinetzwerke aufgedeckt worden.

Die Bundesanwaltschaft hatte die Ermittlungen wegen der besonderen Bedeutung des Falls übernommen. Die Verfahren gegen die 17 anderen Verdächtigen seien im Sommer an die zuständigen Staatsanwaltschaften der Länder abgegeben worden, teilte sie mit.

Den Angeschuldigten Stanley R., Keven L., Gregor M. und Robin S. wird vorgeworfen, eine zentrale Rolle in der Gruppe gespielt zu haben. Angeführt von Stanley R. hätten sie mindestens 14 konspirative Treffen ab Oktober 2020 ausgerichtet, hieß es. Während solcher Zusammenkünfte absolvierten die Teilnehmer den Angaben nach „Leistungsmärsche“ und veranstalteten Aufnahmeverfahren für Anwärter.

In diesen Aufnahmeverfahren habe es neben einer praktischen Prüfung auch einen Theorieteil mit Fragen zum Nationalsozialismus gegeben.

M. habe für die Gruppe Rechtsrockkonzerte organisiert und zusammen mit R. Tonträger und Kleidungsstücke mit Bezug zu Combat 18 Deutschland verkauft. R. habe außerdem für die Vernetzung mit anderen rechtsextremistischen Gruppen gesorgt, darunter die Organisation Knockout 51.

Über die Zulassung der Anklage und den möglichen Beginn des Hauptverfahrens entscheidet nun das Oberlandesgericht Düsseldorf. Die vier mutmaßlichen Rädelsführer sind auf freiem Fuß. (dpa, epd, AFP)

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