
© dpa/Michael Kappeler
Verdacht der illegalen Parteifinanzierung: Lindner könnte an umstrittenen Zeitungsanzeigen beteiligt gewesen seien
Einem Bericht zufolge könnte der FDP-Chef in die Planung der von seinem Ministerium zur Schuldenbremse geschalteten Anzeigen involviert gewesen sein. Damit würde es sich um illegale Parteifinanzierung handeln.
Stand:
Die vom Finanzministerium geschalteten Zeitungsanzeigen zur Schuldenbremse in der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ könnten weitere juristische Folgen nach sich ziehen. Im Raum steht nicht nur der Vorwurf der unzulässigen Regierungskommunikation, sondern auch der Verdacht der unerlaubten Parteienfinanzierung, wie das „ARD Hauptstadtstudio“ berichtet.
Das von FDP-Chef Christian Lindner, der selbst immer wieder für die Schuldenbremse wirbt, geführte Bundesfinanzministerium (BMF) hatte in Zeitungsanzeigen an das fünfzehnjährige Jubiläum der Schuldenbremse erinnert.
Nicht nur deren Inhalt, sondern auch die Gestaltung der Annoncen erinnerte Kritiker an den Parteiauftritt der FDP. Es steht zur Debatte, ob unrechtmäßig Mittel des Ministeriums genutzt wurden, um für eine Partei zu werben.
Die Verfassungsrechtlerin Sophie Schönberger sagte der „ARD“, dass die Werbeanzeige aus dem Finanzministerium so nahe an Parteiprogramm und Parteiauftreten der FDP sei, dass man eine illegale Parteienfinanzierung in Betracht ziehen müsse.
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Lindner soll womöglich enger in die Planung eingebunden gewesen sein
Entscheidend dafür ist aber, ob Christian Lindner in die Planung und Gestaltung der Anzeigen involviert war. Aus der Partei hieß es zunächst, dass Lindner die Idee des BMF kannte, an den Jahrestag der Schuldenbremse im Grundgesetz zu erinnern, die „Umsetzung und abschließende Auswahl der Anzeigen“ aber durch die Kommunikationsabteilung erfolgt sei.
Ein interner Mailverkehr, der dem „ARD-Hauptstadtstudio“ vorliegt, lässt aber auch eine andere Interpretation zu. Am 11. April schrieb ein Ministeriumsmitarbeiter demnach eine Mail an die zuständige Agentur und bat um Übersendung der beiden neuen FAZ-Anzeige Varianten, „wie am Dienstag mit Minister Lindner besprochen.“
Auf Anfrage der „ARD“ erklärte das Finanzministerium, der Minister sei in den grundlegenden Strategiefragen der Öffentlichkeitsarbeit eingebunden gewesen. Entsprechend hätte an einem Termin mit der Agentur am 9. April 2024 teilgenommen. Dort habe man „neben anderen Themen auch den Komplex Schuldenbremse besprochen. Sofern aus dem Pitch konkrete Maßnahmen umgesetzt werden, erfolgt dies durch den Bereich Kommunikation.“
Bußgeld von 140.000 Euro droht
Aus Sicht der Juristin Schönberger sei diese neue Information entscheidend: Durch die Anwesenheit Lindners beim Agentur-Pitch sei der Vorwurf der unerlaubten Parteienfinanzierung nachvollziehbar.
„Wenn Lindner bei einem Termin war, bei dem über die Ausgestaltung der Anzeigen gesprochen wurde, dann wird seine Doppelrolle als FDP-Chef und Finanzminister zum Problem für ihn“, sagte Schönberger der „ARD“.
Insofern müsse die Anzeige des Ministeriums in FDP-Optik möglicherweise dessen Dienstherrn und FDP-Chef Lindner zugerechnet werden. Sollten Gerichte zu einer ähnlichen Beurteilung kommen, droht den Liberalen ein Bußgeld.
Im Normalfall beträgt dies die dreifache Höhe der illegalen Finanzierung. Da die Anzeigen über 46.000 Euro kosteten, könnten die Strafzahlungen sich auf rund 140.000 Euro belaufen. Doch noch hat sich die zuständige Bundestagsverwaltung nicht zu einem möglichen Verfahren geäußert. (Trf)
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