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15.12.2023, Berlin: Abgeordnete sitzen Plenarsaal des Bundestags. Auf der Tagesordnung steht unter anderem die Debatte über den geplanten Nachtragshaushalt für das laufende Jahr, die Abstimmungen zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, zum Polizeibeauftragtengesetz und zur Reform des Parteiengesetzes. Foto: Britta Pedersen/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

© dpa/Britta Pedersen

Verstöße gegen Parteiengesetz: AfD muss Strafgeld in Höhe von rund 1,1 Millionen Euro zahlen

Die im Bundestag vertretenen Parteien müssen seit 2017 insgesamt rund 1,8 Millionen Euro zahlen. Damit entfällt mehr als die Hälfte der Bußgelder auf die rechtsextreme AfD.

Stand:

Seit 2017 haben die im Bundestag vertretenen Parteien wegen Verstößen gegen das Parteiengesetz insgesamt rund 1,8 Millionen Euro zahlen müssen – mehr als die Hälfte der Summe entfällt auf die AfD. Das geht aus einer Übersicht der Bundestagsverwaltung hervor, die der „Welt am Sonntag“ (Samstag) vorliegt. Gründe für die Zahlungen durch die Parteien waren vor allem die Annahme unzulässiger Spenden, falsche Angaben in Rechenschaftsberichten sowie die zweckwidrige Verwendung von Fraktionsmitteln.

Mit rund 1,1 Millionen Euro entfiel mehr als die Hälfte der Summe auf die AfD. Besonders ins Gewicht fielen verdeckte Unterstützungsleistungen der Schweizer Goal AG für AfD-Landesverbände sowie eine illegale Spende aus der Schweiz in Höhe von fast 400.000 Euro. Auch fehlerhafte Rechenschaftsberichte führten zu Rückforderungen. Über eine Strafzahlung von rund 108.000 Euro muss nach einer Klage der AfD das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.

CDU, SPD, Grüne, Linke, CSU und FDP waren in deutlich geringerem Umfang betroffen: Die CDU mit rund 200.000 Euro, die SPD mit etwa 140.000 Euro, die Grünen mit 134.000 Euro, die Linke mit 92.000 Euro, die CSU mit 79.300 Euro und die FDP mit gut 2300 Euro.

Die Parteien verwiesen auf interne Kontrollsysteme und Schulungen, um Verstöße künftig zu vermeiden. Die AfD verwies hinsichtlich der sanktionierten Verstöße auf ihre kurze Parteigeschichte. „Insbesondere in den ersten Jahren konnte die AfD bisher nicht auf den Erfahrungsschatz im Umgang mit Spenden zurückgreifen, den andere Parteien in Jahrzehnten gesammelt haben“, sagte Bundesschatzmeister Carsten Hütter. Heute werde jede Spende streng geprüft, es gebe ein „Sechs-Augen-Prinzip“ sowie intensive Schulungen. (AFP)

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