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Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug „Bundesverfassungsgericht“, aufgenommen vor dem Gericht.

© dpa/Uli Deck

Verurteilung rechtskräftig: Maskenrichter von Weimar scheitert mit Verfassungsbeschwerde

Der Mann hatte 2021 Corona-Maßnahmen in der thüringischen Stadt gekippt, obwohl er als Familienrichter nicht zuständig war. Gegen seine Strafe wollte er in Karlsruhe vorgehen – erfolglos.

Stand:

Mehr als vier Jahre nach dem sogenannten Maskenstreit von Weimar in der Coronapandemie ist der Fall abgeschlossen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte die Verfassungsbeschwerde des wegen Rechtsbeugung verurteilten Amtsrichters nach Angaben vom Donnerstag für unzulässig.

Der Mann war zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, nachdem er im April 2021 an zwei Schulen der thüringischen Stadt Coronaschutzmaßnahmen gekippt und dabei sein Richteramt missbraucht hatte. (Az. 2 BvR 373/25)

Richter in Weimar hatte zwei Jahre auf Bewährung erhalten

Er handelte als Familienrichter und begründete seine Entscheidung mit dem Kindeswohl – war für diese Entscheidung aber gar nicht zuständig. Sie wurde wenige Wochen später auf eine Beschwerde des Landes Thüringen hin vom Oberlandesgericht Jena wieder aufgehoben. Der Familienrichter musste sich vor dem Landgericht Erfurt wegen des Vorwurfs der Rechtsbeugung verantworten.

Richterinnen und Richter müssen unparteilich sein. Das Erfurter Gericht stellte aber fest, dass der Weimarer Richter schon im Februar 2021 entschieden hatte, eine solche Entscheidung zu Coronamaßnahmen an Schulen zu treffen – bevor es überhaupt ein entsprechendes Verfahren an seinem Gericht gab.

Er wirkte dann darauf hin, dass ein entsprechendes Verfahren in seinen Geschäftsbereich kam. So suchte er nach Familien, deren Nachnamen mit den passenden Buchstaben begannen und die ein solches Verfahren beginnen könnten. Schon vorher habe er über seine private Mailadresse heimlich eine Sachverständige kontaktiert, die durch Kritik an den Coronamaßnahmen aufgefallen war.

Auch später habe es solche Mails gegeben. Für Gutachten wählte er dann Sachverständige aus, die mit seiner vorgefassten Rechtsauffassung übereinstimmten, wie das Landgericht feststellte.

Sein Richteramt habe er zielgerichtet benutzt und missbraucht. Das Landgericht verurteilte ihn deshalb im August 2023 zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung. Dagegen wandte er sich, ebenso wie die Staatsanwaltschaft, an den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Dieser bestätigte das Erfurter Urteil im November 2024. Daraufhin zog der Amtsrichter vor das Verfassungsgericht.

Auch dort hatte er aber nun keinen Erfolg. Der Mann sah in dem Urteil des BGH richterliche Willkür, weshalb seine Grundrechte verletzt worden seien.

Einen solchen Verstoß zeigte er aber nicht schlüssig auf, wie das Verfassungsgericht erklärte. Es nahm die Beschwerde nicht zur Entscheidung an. (AFP)

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