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FDP Pressekonferenz nach Gremiensitzungen - Bijan Djir-Sarai, FDP-Generalsekretär

© imago/Chris Emil Janßen/IMAGO/Chris Emil Janssen

Vor Bund-Länder-Treffen zu Migration : FDP-Präsidium will scharfe Korrektur bei Asylbewerberleistungen – Bund dämpft Erwartungen

Vor dem Treffen der Länderchefs mit dem Bundekanzler fordert die FDP, Sozialleistungen für Asylbewerber zu kürzen. Doch das Kanzleramt verweist auf geltende Rechtsprechung.

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Vor dem heutigen Treffen der Länderchefs mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) zur Migrationspolitik hat das FDP-Präsidium eine scharfe Korrektur bei den Leistungen für Asylbewerber gefordert. Das hohe Niveau an Sozialleistungen dürfe nicht länger Anreize für irreguläre Migration nach Deutschland setzen, heißt es in einem am Montag in Berlin getroffenen Beschluss. Deutschlands Kräfte seien begrenzt.

„In der Migrationspolitik brauchen wir eine neue Realpolitik“, sagte FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai. Bei der Konferenz der Ministerpräsidenten gehe es nicht nur um das Thema Migration, „sondern es geht hier insgesamt um die Glaubwürdigkeit des Staates“.

„Die Kosten für Asylbewerber sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Auch sind die Sätze für das Bürgergeld erhöht worden. Wir fordern daher, die Dauer des Bezugs niedriger Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz über den 18. Monat hinaus zu verlängern“, fordert die FDP-Spitze in dem Papier.

Zusätzlich könnten die individuellen Bedarfe nach unten korrigiert werden. „Unter engen Bedingungen ist eine Absenkung des Leistungsniveaus auf nahe Null möglich, wenn feststeht, dass für einen Schutzsuchenden ein anderer EU-Mitgliedsstaat nach den Dublin-Regelungen zuständig ist“, fordert die FDP. Sie will auch die Einführung einer elektronischen Bezahlkarte.

Bund verweist auf Grundsatzurteil der Bundesverfassungsgerichts

In den letzten Wochen waren sowohl aus den Parteispitzen als auch aus den Ländern immer wieder Rufe nach Leistungskürzungen laut geworden. FDP-Chef Christian Lindner selbst hatte diese in einem Gastbeitrag gefordert.

Allerdings hat das Kanzleramt vor dem Bund-Länder-Treffen Erwartungen von Ministerpräsidenten an eine Senkung der Sozialleistungen für Asylbewerber und Flüchtlinge mit Verweis auf die bisherige Rechtsprechung gedämpft, wie zuerst das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) berichtete.

In einem vom Kanzleramt in der Nacht überarbeiteten Beratungsvorschlag zum Punkt Migrationspolitik heißt es zur Forderung der Länder, dass die Bundesregierung eine „Harmonisierung von kaufkraftbezogenen Sozialleistungsstandards in den EU-Mitgliedstaaten“ prüfen solle: Das Bundesverfassungsgericht habe 2012 in einem Grundsatzurteil festgelegt, dass für die Bestimmung des Existenzminimums nur die Gegebenheiten in Deutschland maßgeblich seien.

Aus dem Urteil wird zitiert, dass es die Verfassung nicht erlaube, das in Deutschland zu einem menschenwürdigen Leben Notwendige niedriger festzulegen. Auch der Hinweis auf das Existenzminimum in anderen Ländern lässt das Verfassungsgericht als Argument nicht gelten.

„Migrationspolitische Erwägungen, die Leistungen an Asylbewerber und Flüchtlinge niedrig zu halten, um Anreize für Wanderungsbewegungen durch ein im internationalen Vergleich eventuell hohes Leistungsniveau zu vermeiden, können von vornherein kein Absenken des Leistungsstandards unter physische und soziokulturelle Existenzminimum rechtfertigen.“ Die in Art. 1 Abs. 1 im Grundgesetz garantierte Menschenwürde sei migrationspolitisch „nicht zu relativieren“.

„Wer unsere Werte ablehnt, hat hier nichts zu suchen“

FDP-Generalsekretär Djir-Sarai verurteilte auch Demonstrationen mit Beteiligung von Islamisten in Deutschland. „Diese Bilder wollen wir in Deutschland nicht sehen“, sagte er. Und: „Diese Menschen wollen wir auch in Deutschland nicht haben. Wer in einem islamistischen Gottesstaat leben will, hat hier nichts zu suchen. Wer unsere Werte ablehnt, hat hier nichts zu suchen. Und dementsprechend ist es notwendig, dass hier der Rechtsstaat reagiert.“

Das FDP-Präsidium forderte zudem, beim vorgelegten neuen Demokratiefördergesetz sicherzustellen, dass Initiativen, die demokratiefeindliches, islamistisches oder antisemitisches Gedankengut teilten oder verbreiteten, keine Gelder aus staatlichen Fördermaßnahmen und Programmen erhalten. Weiter hieß es dazu: „Das wäre falsch und würde dem Ansehen Deutschlands schwer schaden.“ (dpa)

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