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Martin Jäger, Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND), gibt bei der Amtsübernahme im September 2025 ein Pressestatement.

© dpa/Kay Nietfeld

Große Abhängigkeit von USA: Nur zwei Prozent der Terror-Hinweise kommen offenbar vom BND selbst

Eine Auswertung soll einem Bericht zufolge zeigen, dass der BND bei Warnungen vor Terrorbedrohungen fast ausschließlich auf Partnerdienste angewiesen ist. Die meiste Hilfe kommt aus den USA.

Stand:

Deutschland ist bei der Terrorabwehr offenbar fast ausnahmslos auf Hinweise von den USA und anderen Partnerdiensten angewiesen. Interne Auswertungen zeigen laut einem Bericht der „Bild“, dass nur rund zwei Prozent der Warnmeldungen zu Terrorbedrohungen vom BND selbst stammen. Etwa 80 Prozent der Hinweise kommen demnach aus dem „Five‑Eyes“-Verbund – USA, Großbritannien, Australien, Neuseeland und Kanada. Davon sind es gar 90 Prozent der Warnungen, die aus den USA kommen.

Weitere Informationen liefern Staaten im Nahen und Mittleren Osten sowie europäische Partner. Unter anderem Saudi-Arabien, Israel und die Golfstaaten lieferten 14 Prozent der Warnungen, heißt es. Der Anteil europäischer Staaten wie Frankreich, Italien oder der Ukraine liegt bei vier Prozent.

Ein hochrangiges Regierungsmitglied bestätigte laut „Bild“, dass der BND nur selten eigene Erkenntnisse gewinnt. Grund seien enge gesetzliche Beschränkungen: Der Dienst darf keine KI‑Tools zur Auswertung nutzen und muss deutsche Kommunikationsdaten sofort löschen. Zusätzlich seien seine Befugnisse in den vergangenen Jahren weiter eingeschränkt worden.

Die Befugnisse des BND wurden in den vergangenen Jahren durch mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichts eingeschränkt, etwa durch strengere Kontrollmechanismen, Protokollpflichten und klare Grenzen bei der Erfassung digitaler Kommunikation. Traditionell setzt das Grundgesetz der Auslandsaufklärung enge Grenzen. In der Politik läuft seit Jahren eine Debatte darüber, ob diese Regeln den Dienst im Vergleich zu Partnergeheimdiensten wie CIA oder MI6 handlungsunfähig machen – oder ob sie notwendig sind, um die Grundrechte deutscher Staatsbürger zuverlässig zu schützen. (Tsp)

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