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Bei den Zugangsregeln im Einzelhandel herrsch föderales Chaos.

© Sven Hoppe/dpa

2G, 3G oder nur Maske: Welche Einkaufsregeln in den Bundesländern gelten

2G ade: In vier Ländern ist dieses Einkaufsmodell gekippt. Die Branche begrüßt das. Und sie will mehr. Bislang herrscht föderales Durcheinander. Ein Überblick.

In den drei größten Bundesländern ist 2G gekippt, in der Hauptstadt jedoch manifestiert – vorerst. Im bundesweiten Einzelhandel bahnt sich an, was die Pandemiepolitik grundsätzlich vermeiden wollte: einen bunten Flickenteppich.

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Noch bei der jüngsten Bund-Länder-Runde am vergangenen Montag sprachen sich die Beteiligten nachdrücklich für eine bundesweite 2G-Regel im Einzelhandel aus. Also jene Zugangsbeschränkungen, welche die Einkaufsmöglichkeiten auf vollständig geimpfte oder genesene Personen begrenzen und auf die sich Bund und Länder bereits Anfang Dezember geeinigt hatten. Tatsächlich jedoch, so der Eindruck, entscheiden weiter Gerichte, welche Regeln beim Einkaufen in den jeweiligen Ländern gelten dürfen – und welche nicht.

Jüngstes juristisches Beispiel ist Berlin: Im Land mit der deutschlandweit höchsten Sieben-Tage-Inzidenz - aktuell liegt das Berliner Fallaufkommen bei 1795,5 - bestätigte das Verwaltungsgericht erst vergangenen Dienstag die 2G-Kontrollen für den Einzelhandel als rechtmäßig. Unter anderem seien demnach die Pflichten für den Einzelhandel aufgrund der „extrem hohen Infektionszahlen“ durch die Omikron-Variante des Coronavirus verhältnismäßig. Dies kommt einer Bestätigung der 2G-Regeln gleich.

Konkret hatte das Berliner Verwaltungsgericht die 2G-Regelung bereits kurz vor Weihnachten bestätigt, und ebenfalls mit einem „schwerwiegenden öffentlichen Interesse“ an einem gebremsten Infektionsgeschehens begründet. Das heißt: Geschäfte des Einzelhandels, ausgenommen sind Verkaufsstellen zur Grundversorgung, bleiben zu 2G verpflichtet.

Handel fordert bundesweites Aus von „unsinniger Regelung“

Diese Entscheidung kann der Handelsverband Deutschland (HDE) nicht nachvollziehen. „Es ist richtig, dass der Schutz der Gesundheit Vorrang haben muss. Die 2G-Regelung im Einzelhandel leistet aber eben keinen Beitrag zu einer wirkungsvollen Bekämpfung der Pandemie“, sagt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth dem Tagesspiegel. Vielmehr sei der Einkauf mit Maske, Abstand und Hygienekonzept anzuraten. „Der Einkauf ist mit Maske ohne größere Infektionsgefahr möglich, das muss sich auch in den staatlichen Vorgaben niederschlagen“, so Genth.

Hinweis eines Bekleidungsgeschäftes in Bayern.
Hinweis eines Bekleidungsgeschäftes in Bayern.

© Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Wie der HDE können der Berliner Argumentation auch längst nicht mehr alle Erstinstanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Rest der Republik folgen. In Niedersachsen, dem Saarland, Bayern und Baden-Württemberg wurde die 2G-Regel im Einzelhandel bereits gekippt. In drei der vier einwohnerstärksten Bundesländern - die zugleich die flächengrößten sind - ist also ein nahezu unbeschränktes Einkaufserlebnis möglich.

Den Anfang dieser von der Justiz forcierten Öffnungen machte Niedersachsen. Dort hatte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die 2G-Regel bereits Mitte Dezember vergangenen Jahres gekippt. Zugangsbeschränkungen sind damit fast vollständig passé: Bis 2. Februar gilt im gesamten Land eine pandemiepolitische „Winterruhe“, die unabhängig von der regionalen Infektionslage die höchste Warnstufe 3 impliziert – also auch eine FFP2-Maskenpflicht beim Einkaufen in sämtlichen geschlossenen Räumen.

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Aus der Winterruhe zurückgekehrt ist bereits das Saarland. Das dortige Oberverwaltungsgericht (OVG) hat vergangenen Freitag die 2G-Regelung für den Einzelhandel kassiert. Damit fallen also auch im kleinsten deutschen Flächenland die Zugangsbeschränkungen fast komplett weg. Allerdings gilt seit diesem Mittwoch eine FFP2-Maskenpflicht im Handel.

Auch in Bayern können sich ungeimpfte Einkaufswillige freuen: Ebenfalls vergangene Woche hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) die 2G-Regel vorläufig außer Vollzug gesetzt. „Wir setzen in Bayern 2G im Handel komplett aus und sorgen damit für eine schnelle und praktikable Umsetzung der VGH-Entscheidung“, teilte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) kurz darauf mit. Die FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen des flächengrößten Bundeslandes hat indes weiter Bestand.

Einkaufstourismus nimmt Fahrt auf

Nach der Entscheidung in München sah sich Bayern mit einem einsetzenden Einkaufstourismus konfrontiert. Viele Menschen aus den Nachbarländern wollten offenbar die neuen Freiheiten im Freistaat nutzen – so auch aus Baden-Württemberg. Doch auch im Ländle gehört 2G vorerst der Vergangenheit an: Am Dienstag kippte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) diese Regel ebenfalls.

Als Grund nannte dieser das „Einfrieren der Alarmstufe II“ durch die von Omikron besorgte Landesregierung. Dieses sei voraussichtlich rechtswidrig, weil es von der Hospitalisierungsinzidenz entkoppelt ist, Ungeimpfte weitreichend einschränkt und somit nicht dem Infektionsschutzgesetz des Bundes entspreche.

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Gänzlich folgten die Mannheimer Richter dem bajuwarischen Beispiel jedoch nicht. Im Südwesten gilt fortan 3G, sodass Einkäufe nicht nur für vollständig geimpfte und genesene, sondern auch für negativ getestete Personen möglich sind.

Die Einzelhandelsbranche erachtet die bisherigen Regelkorrekturen als richtungsweisend. Die Hoffnung auf ein bundesweites Aus von 2G wächst. „Die politischen Entscheidungsträger auf allen Ebenen müssen nach den jetzt schon vier Urteilen zur Aussetzung von 2G im Handel die Fakten zur Kenntnis nehmen und die unsinnige Regelung endlich bundesweit abschaffen“, sagt HDE-Hauptgeschäftsführer Genth.

Koalitions-Knatsch in NRW

Noch allerdings bleibt es bei dem Quartett. So gilt auch im einwohnerstärksten Bundesland weiter das umstrittene 2G – noch: In Nordrhein-Westfalen entzweit der Lockerungskurs sogar die schwarz-gelbe Regierung von Ministerpräsident Hendrik Wüst. Während der CDU-Politiker und Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) weiter für den Status Quo plädiert, dringt der Koalitionspartner auf die Abschaffung – allen voran Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) und der Fraktionsvorsitzende der Liberalen im Landtag, Christof Rasche. Noch allerdings setzt NRW auf die verschärften Zugangsbeschränkungen – anders als in vielen anderen Ländern auch in Baumärkten.

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Das NRW-Modell praktizieren auch Rheinland-Pfalz und Sachsen: Hier zählen Baumärkte offiziell nicht zu den Betrieben oder Einrichtungen des täglichen Bedarfs. Somit gilt also eine strengere 2G-Auslegung als in anderen Landesteilen der Republik.

Ebenfalls einen Sonderfall stellt Hessen dar, wenn auch nicht juristisch. Grundsätzlich ist hier der Zutritt zu Einzelhandelsgeschäften ausschließlich Geimpften und Genesenen gestattet – es gilt also 2G. Seit vergangenem Samstag handelt die Kaufhauskette Woolworth eigenmächtig: „Wir verzichten seit dem Wochenende auf 2G-Kontrollen in all unseren Kaufhäusern in Hessen“, zitiert die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) einen Sprecher, der sich auf die Gerichtsentscheide aus Niedersachsen, Bayern und dem Saarland sowie sein Sortiment der Grundversorgung beruft.

Derweil halten sich Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen an die von Bund und Ländern vereinbarten Beschlüsse. Hier gelten die klassischen 2G-Zugangsbeschränkungen.

Auch in Bremen und Schleswig-Holstein gilt im Einzelhandel weiter 2G – bestätigt jeweils durch Oberverwaltungsgerichte. Erst Anfang Januar erklärte das OVG der Hansestadt die Zugangsbeschränkungen für rechtens, zuvor hatte das schleswig-holsteinische OVG diese Regelungen gebilligt. Grundlage für die Entscheidungen waren jeweils die aktuellen Pandemiedynamiken.

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Das stößt beim HDE auf Kritik. Dieser mag im 2G-Modell kein effektives Werkzeug im Kampf gegen Corona erkennen. Vielmehr sei dies wirtschaftlich fatal: „2G sorgt für erhebliche Umsatzausfälle und bringt die betroffenen Einzelhändler in Existenzgefahr“, sagt HDE-Hauptgeschäftsführer Genth. Demnach führt 2G bei betroffenen Unternehmen allein in Innenstädten zu erheblichen Umsatzrückgängen von bis zu 30 Prozent.

Omikron selbst wirke sich laut Genth bislang kaum auf die Belegschaft im Einzelhandel aus. Die Unternehmen hätten sich dennoch auf mögliche Personalknappheit mit Konzepten wie Stellvertreterregelungen und Rotationsmodellen vorbereitet. Genth meint: „Damit wir aber für alle Szenarien bestmöglich gerüstet sind, muss die Politik noch an einigen Stellschrauben drehen.“

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