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Eine Drohne mit einer Kamera fliegt durch die Luft.

© dpa/Monika Skolimowska

Update

Wenn die Polizei dazu nicht in der Lage ist: Bundeswehr soll illegale Drohnen abschießen dürfen

Geht von einer illegal fliegenden Drohne Gefahr aus, soll die Bundeswehr in Zukunft zum Abschuss berechtigt sein. Über den vom Kabinett gebilligten Vorschlag muss noch der Bundestag entscheiden.

Stand:

Die Bundeswehr soll zur Abwehr von Gefahren die Erlaubnis zum Abschuss von Drohnen bekommen. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch einen entsprechenden Vorschlag zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes.

„Drohnen als Instrument für Spionage und Sabotage können eine ernste Gefahr sein, insbesondere für unsere kritische Infrastruktur“, erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) dazu.

Bislang dürfen die Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei Luftfahrzeuge abdrängen, zur Landung zwingen, den Einsatz von Waffengewalt androhen oder Warnschüsse abgeben - nicht aber bei drohender Gefahr Waffengewalt gegen unbemannte Luftfahrzeuge ausüben.

„Die Polizeibehörden entwickeln ihre Möglichkeiten zur Detektion und Abwehr von Drohnen ständig weiter“, betonte Faeser. „Trotzdem sehen wir vor allem seit Putins Angriffskrieg gegen die Ukraine, dass immer häufiger Drohnen zum Einsatz kommen, die für die Polizei und ihre aktuelle Technik eine zunehmende Herausforderung darstellen.“

Drohnen als Instrument für Spionage und Sabotage können eine ernste Gefahr sein, insbesondere für unsere kritische Infrastruktur.

Nancy Faeser (SPD), Bundesinnenministerin

Deshalb sei es notwendig, „dass auch die Bundeswehr bei schwerwiegenden Gefahren eingreifen darf - auch, um in letzter Konsequenz illegal fliegende Drohnen abzuschießen“.

„Damit soll die Bundeswehr bei einem drohenden besonders schweren Unglücksfall eine Befugnis erhalten, illegal fliegende Drohnen abzuwehren“, hatte es bereits am Dienstag aus Berliner Regierungskreisen geheißen. Voraussetzung dafür sei aber, „dass die für die Gefahrenabwehr grundsätzlich zuständigen Polizeien der Länder technisch dazu nicht in der Lage sind und entsprechende Unterstützung anfordern.“

Der Gesetzentwurf soll noch in dieser Legislaturperiode von den Regierungsfraktionen von SPD und Grünen in den Deutschen Bundestag eingebracht werden. Ob sich dafür dann eine Mehrheit im Parlament finden wird, ist noch offen.

Der Bundestag kommt das nächste Mal vom 29. bis 31. Januar zusammen, eine weitere Sitzung ist für den 10. und 11. Februar geplant, bevor am 23. Februar die Bundestagswahl stattfindet.

Wiederholte Meldungen illegaler Drohnenflüge

Die Sicherheitsbehörden verzeichneten immer mehr Sichtungen von Drohnen über wichtigen Infrastrukturanlagen und militärischen Einrichtungen, erklärte das Bundesinnenministerium. „Gleichzeitig stellt die rasante technische Entwicklung die Polizeibehörden vor immer größere Herausforderungen. Dies gilt vor allem für Modelle mit ausgefeilten Flugeigenschaften, deren Leistungsfähigkeit weit über der von handelsüblichen Drohnen liegt.“

In der Begründung der beschlossenen Vorlage heißt es, bei solchen Drohnen sei denkbar, dass die Flüge „im Auftrag von fremden staatlichen Stellen“ erfolgten. Der Einsatz von Waffengewalt solle dann erlaubt sein, wenn davon auszugehen sei, „dass ein unbemanntes Luftfahrzeug gegen das Leben von Menschen oder gegen eine kritische Anlage eingesetzt werden soll“. Die Waffengewalt muss dabei „das einzige Mittel zur Abwehr dieser gegenwärtigen Gefahr“ sein. (Reuters, AFP)

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