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Auch Flüchtlinge haben ein recht auf medizinische Versorgung - aber keine Gesundheitskarte.

© Ingo Wagner/dpa

Medizinische Versorgung von Flüchtlingen: Wer zahlt für die Notaufnahme?

Kliniken schlagen Alarm: Die Regelungen zur Erstattung von Behandlungskosten für Flüchtlinge sind zu undurchschaubar.

Die steigende Zahl von Flüchtlingen überfordert offenbar auch die Kliniken in Deutschland. In einem vertraulichen Brief ans Gesundheitsministerium, der dem Tagesspiegel vorliegt, klagt ihr Verband über „Probleme der Krankenhäuser, die Kosten der notwendigen Behandlungen erstattet zu erhalten“. Um das Ausfallrisiko zu verringern, verlangt die Deutsche Krankenhausgesellschaft Beweiserleichterungen im Sozialrecht, eine verlässliche Erstattung von Dolmetscherkosten und die bundesweite Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge. Außerdem müsse die Behandlung von Asylbewerbern außerhalb geltender Budgets abgerechnet werden können.

Erstattungsansprüche gegen die Sozialhilfeträger seien „rechtlich und tatsächlich nur schwer zu realisieren“, heißt es in dem Schreiben an Staatssekretär Lutz Stroppe. Die Regelungen, wer wann welche Kosten für die in den Notaufnahmen auflaufenden Flüchtlinge zu übernehmen habe, seien „für Krankenhäuser undurchschaubar“, Zurückweisungen der Kostenerstattungsanträge deshalb „die Regel“.

Kliniken fordern die Ausgabe von Gesundheitskarten

Die flächendeckende Ausgabe von Gesundheitskarten wäre aus der Sicht des Verbandes schon mal eine „Verfahrenserleichterung“. Sie böte den Vorteil, direkt mit den Krankenkassen abrechnen zu können. Gleichzeitig müssten Dolmetscherleistungen „als erstattungsfähiger Teil der notwendigen Behandlungskosten anerkannt und bezahlt werden“.

Vor allem aber ärgern sich die Klinikfunktionäre darüber, dass ihnen die zusätzliche Behandlung von Flüchtlingen die Preise verdirbt. Häuser, die mehr Patienten behandeln als im Jahresbudget vorgesehen, müssen nach den bisherigen Regelungen nämlich Vergütungsabschläge von bis zu 65 Prozent hinnehmen. Außerdem drohen ihnen Mehrleistungsabschläge, mit denen die Kassen verhindern wollen, dass aus rein ökonomischen Gründen mehr Leistungen erbracht werden als medizinisch erforderlich. Für die Behandlung von Flüchtlingen müsse es hier gefälligst „Ausnahmetatbestände“ geben, fordern die Kliniken.

Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will dieses Fass jedoch nicht aufmachen. Bei „unzumutbaren Härten“, so argumentiert er, gebe es für Krankenhäuser durchaus Möglichkeiten, solche Abschläge loszuwerden oder die Budgets neu zu verhandeln. Aus den Ländern erhalten die Kliniken dagegen Unterstützung. In einem Brief an Gröhe hat Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) bereits klargestellt, dass sie „diese Kürzungen im Fall der Behandlung von Asylbewerbern nicht für gerechtfertigt“ hält.

Ihre SPD-Kollegin Barbara Steffens sieht das genauso. Der Aufwand für die Versorgung „der vielfach aus Kriegsgebieten stammenden Flüchtlinge“ sei deutlich erhöht, schrieb sie dem Bundesminister. Und dass sich dieser bei der anstehenden Krankenhausreform doch bitte auch „der Problematik höherer Fallzahlen“ annehmen solle.

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