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Verfassungsrichter im zweiten Anlauf gewählt: Die Abstimmung im Bundestag zum Nachlesen
Was im Juli noch krachend gescheitert ist, hat im zweiten Anlauf geklappt. Die Mehrheit für die Richter am Bundesverfassungsgericht steht. Hier nochmal alle Details zum Ablauf der Wahl.
Stand:
Der Bundestag hat im zweiten Anlauf drei neue Richter für das Bundesverfassungsgericht gewählt. Wie Bundestagsvizepräsidentin Andrea Lindholz bekanntgab, erhielten die von der SPD nominierten Kandidatinnen Sigrid Emmenegger und Ann-Katrin Kaufhold sowie der Unions-Kandidat Günter Spinner in geheimer Wahl jeweils die notwendige Zweidrittelmehrheit der 613 abgegebenen Stimmen. Der Wahlvorgang zum Nachlesen:
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18.35 Uhr: Richterwahl beendet
Nach dem dramatischen Scheitern im Juli geht der zweite Anlauf unspektakulär zu Ende. Nach der geplatzten Wahl im Juli ist es dem Bundestag gelungen, drei vakante Richterposten in Karlsruhe zu besetzen. Die Koalition kann aufatmen.
18.33 Uhr: Das Ergebnis
Auf Emmenegger entfielen 446 Ja-Stimmen, 161 Abgeordnete stimmten gegen die Juristin, die vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig kommt. Es gab 6 Enthaltungen. Für die Juraprofessorin Ann-Katrin Kaufhold sprachen sich 440 Abgeordnete aus. Der Verwaltungsrichter Spinner erhielt den Angaben zufolge 424 Ja-Stimmen. Die Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen lag bei 409 Stimmen.
18.32 Uhr: Richter sind gewählt
Das Ergebnis der Richterwahl wird verkündet. Alle drei Kandidaten haben die nötige Zweidrittelmehrheit erreicht. Sigrid Emmenegger, Ann-Katrin Kaufhold und Günter Spinner gehen für zwölf Jahre als Verfassungsrichter nach Karlsruhe.
18.26 Uhr: Verkündung der Ergebnisse naht
Bewegung in den vorderen Reihen der Regierungsfraktionen. Die Fraktionsvorsitzenden von CDU, CSU und SPD kommen fast zeitgleich ins Plenum, wo gerade noch die Haushaltsdebatte zum Etat des Ministeriums für Forschung und Raumfahrt stattfindet. Die Verkündung des Ergebnisses der Richterwahl naht.
18.00 Uhr: Abstimmung ist beendet
Die zwei Stunden sind um. Die Bundestagsabgeordneten haben abgestimmt. Der Wahlgang ist beendet. Das Ergebnis wird bald erwartet.
17.56 Uhr: Nur noch wenige Minuten
Die Abgeordneten werden daran erinnert, dass die Richterwahl nur noch wenige Minuten läuft. Wer noch nicht abgestimmt habe, könne nun noch den Stimmzettel abgeben.
17.52 Uhr: Kanzler hat abgestimmt
Auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) wirft seinen Stimmzettel in die Wahlurne im Bundestag.

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17.45 Uhr: Bundestag debattiert weiter über Haushalt
Während die Bundestagsabgeordneten die Verfassungsrichter wählen, laufen die Etatberatungen im Parlament weiter. Aktuell ist das Ressort Forschung, Technologie und Raumfahrt dran.
17.01 Uhr: Halbzeit bei der Richterwahl
Circa eine Stunde nach Start der Richterwahl haben etliche Bundestagsabgeordnete bereits abgestimmt. Darunter der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Jens Spahn und Ex-Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD).

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16.49 Uhr: Ergebnis am Abend erwartet
Die Urnen sind diesmal zwei Stunden geöffnet, damit möglichst wenige Abgeordnete die Wahl verpassen. Das Ergebnis dürfte damit erst am Abend verkündet werden.
16.12 Uhr: Einen Schritt weiter als im Juli
Mit Eröffnung der Wahl ist die Koalition bereits einen Schritt weiter als beim gescheiterten Versuch im Juli. Damals war die Wahl kurzfristig abgesetzt worden, nachdem die Union ihre Zustimmung für die SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf zurückgezogen hatte. Brosius-Gersdorf zog ihre Kandidatur später zurück, die SPD nominierte Emmenegger nach. Der Vorgang sorgte für erhebliche Verstimmungen in der Koalition.
15.50 Uhr: Die Abstimmung startet
Bundestagsvizepräsident Omid Nouripour (Grüne) eröffnet die Abstimmung. Die Abgeordneten haben ab sofort zwei Stunden Zeit, ihre Stimmen abzugeben. Währenddessen geht die 28. Sitzung des Bundestages ganz normal weiter.
15.31 Uhr: Doppelte Mehrheit nötig
Zur Wahl ist eine doppelte Mehrheit nötig. Zum Richter ist gewählt, wer eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen auf sich vereint - und gleichzeitig mindestens die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Bundestages, heißt es in Koalitionskreisen. Stimmenthaltungen zählen bei der Ermittlung der Zweidrittel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen als „nicht abgegeben“.
15.24 Uhr: Nur ein Wahlgang
Anders als im Juli ist diesmal nur ein Wahlgang vorgesehen. Das heißt, dass die Abgeordneten bei der Wahl alle drei Namen der Kandidaten auf einem einzigen Stimmzettel haben werden. Sie können jeweils mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ für die einzelnen Kandidaten stimmen - die also von einander abweichende Ergebnisse haben dürften. (Tsp, dpa, Reuters)
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