Brandenburg: 500 Serientäter im Visier der Polizei
Berlin als Vorreiter / Datei auch in München – die Schläger standen nicht drin
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Berlin - Wenige Tage vor Weihnachten haben Berlins Serientäter einen unrühmlichen Rekord aufgestellt: Auf 500 Namen ist jetzt die Liste der „Intensivtäter“ angewachsen, die von der Spezialabteilung „47“ der Staatsanwaltschaft betreut werden. Doch die beiden Schläger, die in München einen Rentner in der U-Bahn brutal zusammentraten, wären vermutlich nicht einmal in Berlin als Serientäter erfasst worden. Zwar hatte der Türke Serkan A. bei der Münchner Polizei 39 Einträge und der Grieche Spiridon L. insgesamt 23 – doch meistens ging es um Eigentums- und Drogendelikte, nur selten um Roheitstaten wie Raub und Körperverletzung. Deshalb zählten die beiden in München nicht als Serientäter.
Berlin gilt bei der Verfolgung junger Krimineller als bundesweites Vorbild. Im Jahr 2003 war die „Intensivtäterabteilung“ bei der Staatsanwaltschaft gegründet worden, damals war man von 150 Kandidaten ausgegangen. Doch die Zahl junger Menschen, die mindestens „zehn Straftaten von einigem Gewicht“ pro Jahr begehen steigt stetig. In München gibt inzwischen ebenfalls eine Intensivtäter-Abteilung, rund 80 Kandidaten stehen auf der Liste. Ihre Taten werden immer von den gleichen Polizisten, Staatsanwälten und Richtern bearbeitet. Früher kamen die Strafverfolger eher zufällig zu ihren Delinquenten und konnten deshalb schwerer die kriminelle Karrieren der jungen Serientäter überblicken. In wenigen Tagen wollen Berliner Justiz und Polizei nun nachlegen und das „Schwellentäterkonzept“ auf das ganze Stadt ausweiten. Etwa 170 junge Straftäter mit mindestens fünf Gewalttaten stehen derzeit auf der Liste. Mit einer besonderen Betreuung wollen die Strafverfolger verhindern, dass sie sich zum Intensivtäter „hocharbeiten“. Doch viele Staatsanwälte bemängeln, dass für eine erfolgreiche Betreuung der Schwellentäter das Personal fehle.
Mit Interesse verfolgen Berliner Ermittler nun die bundesweite Diskussion um Strafverschärfungen und Abschiebung ausländischer Serientäter in ihre Heimat. Wie berichtet, forderte Bayerns Ministerpräsident Günther Beckstein, Serkan A. rasch abzuschieben. Experten verweisen jedoch auf die hohen rechtlichen Hürden. In Berlin sind rund 80 Prozent der Intensivtäter ausländischer Herkunft – abgeschoben werden können nur die wenigsten. Rund die Hälfte von ihnen besitzt den deutschen Pass. Und über 70 Prozent der restlichen Kandidaten genießen nach verschiedenen Paragrafen Ausweisungsschutz. So jedenfalls hat es der Leiter der Abteilung 47, Oberstaatsanwalt Roman Reusch, kürzlich in einem Vortrag ausgerechnet.
Von Ende 2003 bis März 2007 wurden nach Angaben von Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) elf Intensivtäter in ihre Herkunftsländer abgeschoben.
Derzeit müssen die Behörden kriminelle Ausländer abschieben, wenn eine Strafe von mehr als drei Jahren verhängt wird, für die sogenannte „Regelausweisung“ reichen zwei Jahre – was Oberstaatsanwalt Reusch nicht genügt. Er forderte in dem vor drei Wochen gehaltenen Vortrag „die Ausweisungstatbestände zu verschärfen und die Ausweisungsschutztatbestände zu entschärfen“.
Seit langem fordern Ermittler mehr Härte gegen Gewalttäter. Eine Verschärfung der Strafen, wie von der CDU jetzt wieder gefordert, sei dazu gar nicht erforderlich. Es würde demnach reichen, Heranwachsende (zwischen 18 und 21) nach Erwachsenenrecht zu verurteilen. Derzeit wird überwiegend das mildere Jugendrecht angewandt.
Die beiden Münchener Schläger waren bislang lediglich zu einer Bewährungsstrafen, Freizeitarresten und dem Besuch von Anti-Aggressionskursen verurteilt worden. Bei der Vernehmung durch die Polizei hatten sie sich uneinsichtig gezeigt. Der 76-jährige ehemalige Schuldirektor sei selbst schuld, weil er sie angesprochen hatte, obwohl sie betrunken waren. Er hatte die Männer ermahnt, in der Bahn nicht zu rauchen. Als er ausstieg, traten ihn die beiden zu Boden. Durch die Bilder einer Videokamera konnten sie Tage später festgenommen werden.
Jörn Hasselmann
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