Brandenburg: 74-Jähriger verstieß gegen Waffengesetz
Berlin - Der Berliner Rentner hatte die illegale Plantage akribisch gepflegt, doch Gewinn machte er nicht. Die erste Cannabis-Ernte beschlagnahmten Polizisten.
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Berlin - Der Berliner Rentner hatte die illegale Plantage akribisch gepflegt, doch Gewinn machte er nicht. Die erste Cannabis-Ernte beschlagnahmten Polizisten. Dennoch muss der 74-Jährige ohne Vorstrafen wie berichtet für drei Jahre und zehn Monate in Haft. Das Urteil gegen Helmut B. erscheint im Vergleich zu anderen Verfahren um illegalen Hanf-Anbau hart. Sein Fall aber fällt durch ein Detail, das man fand, in eine andere Kategorie: In seinem Wagen, mit dem B. Reste von Cannabispflanzen wegschaffen wollte, lag eine Teleskop-Stahlrute.
Es handelte sich um einen illegalen Gegenstand nach dem Waffengesetz. Der Umgang damit ist eine Straftat. Es drohen bis zu drei Jahre Haft. B. sagte im Prozess, er habe die Stahlrute schon vor sehr langer Zeit erworben. „Um mich schützen zu können, sie hatte aber nichts mit der Plantage zu tun.“ Am Tag seiner Festnahme im Februar aber lag sie griffbereit in der Nähe der Drogen. Damit hätte sie zum Schutz der illegalen Fracht dienen können. Der Fall wurde so zum bewaffneten Handel mit Betäubungsmitteln.
Mindeststrafe wären eigentlich fünf Jahre Haft. Der 74-Jährige, der im Keller seines Hauses eine Plantage aufgebaut hatte, kam demnach milde davon. Das Gericht ging von einem minder schweren Fall aus. Das Geständnis wurde berücksichtigt und die Untersuchungshaft. Angesichts seines hohen Alters sei B. besonders strafempfindlich. Gegen ihn aber sprachen die professionelle Plantage mit 89 Pflanzen, die knapp zwei Kilo Ernte und die Waffe. K.G.
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