Brandenburg: 9. September Anmeldeschluss für Kommunalwahlen Parteien brauchen bestimmte Zahl von Unterstützungsunterschriften
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Stand:
Potsdam (dpa/PNN). Am 9. September läuft die Frist aus, in der Parteien ihre Teilnahme an den brandenburgischen Kommunalwahlen anmelden müssen. Dazu seien alle Parteien verpflichtet, die nicht mit mindestens einem in Brandenburg gewählten Abgeordneten ununterbrochen im Bundestag oder Potsdamer Landtag vertreten sind, teilte der Landeswahlleiter am Freitag mit. Sie brauchen eine bestimmte Zahl von Unterstützungsunterschriften. Wer sich der Wahl am 26. Oktober stellen darf, soll am 16. September bekannt gegeben werden. Im Bundestag und Landtag vertretene Parteien können bis zum 18. September Wahlvorschläge ohne Unterstützungsunterschriften einreichen. Vereinigungen, denen der Landeswahlausschuss die Berechtigung versagt, als Partei Wahlvorschläge zu unterbreiten, können als politische Vereinigung oder Wählergruppe an den Kommunalwahlen teilnehmen. Weiteres im Internet: www.wahlen.brandenburg.de
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