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Brandenburg: A 100: Bezirk erwägt erneut Klage Landesverfassungsgericht soll angerufen werden

Berlin - „Es war ein schwarzer Tag“, bekennt Franz Schulz (Grüne) vor seinen Mitdemonstranten, aber das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Weiterbau der A 100 in Berlin werde den Kampf gegen das Projekt nicht beenden. Der Bezirksbürgermeister von Friedrichshain-Kreuzberg war spontan zur Kundgebung der A-100-Gegner in die Treptower Beermannstraße gekommen.

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Berlin - „Es war ein schwarzer Tag“, bekennt Franz Schulz (Grüne) vor seinen Mitdemonstranten, aber das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Weiterbau der A 100 in Berlin werde den Kampf gegen das Projekt nicht beenden. Der Bezirksbürgermeister von Friedrichshain-Kreuzberg war spontan zur Kundgebung der A-100-Gegner in die Treptower Beermannstraße gekommen. Rund 30 Anwohner und Aktivisten bildeten eine Menschenkette vor den zum Abriss bestimmten Häusern.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte am Mittwoch die Klage des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg gegen den Autobahnbau als unzulässig erklärt. „Das öffnet Tür und Tor, die Bezirke noch mehr zu gängeln“, so Schulz. Das Berliner Oberverwaltungsgericht habe Ende der 90er Jahre bestätigt, dass der Bezirk Kreuzberg gegen das Land Berlin klagen könne, sofern Bebauungspläne tangiert seien. Mit B-Plänen habe man auch im Verfahren gegen die A 100 argumentiert. Trotzdem erkannte das Gericht, Berlin sei als Einheitsgemeinde zu betrachten und deshalb seien Insich-Klagen nicht statthaft. Das Bezirksamt werde nun möglicherweise das Landesverfassungsgericht anrufen, um klären zu lassen, ob man gegen die Berliner Verfassung verstoßen habe, sagte Schulz.

Der Kreuzberger CDU-Abgeordnete Kurt Wansner kritisierte die Klage des Bezirks gegen die A 100. „Die Grünen haben sich festgefahren.“ Nicht alle Bürger Friedrichshain-Kreuzbergs seien gegen die Autobahn. Die CDU-Fraktion will auf der nächsten BVV-Sitzung eine schriftliche Anfrage stellen, um zu klären, wie hoch der finanzielle und personelle Aufwand des Bezirksamtes für das Klageverfahren gewesen ist.

Schulz bezifferte die Kosten für Klage und Gutachten auf weniger als 15 000 Euro. „Das sind Demokratiekosten.“ Der personelle Aufwand lasse sich nur schwer beziffern. Der Bezirk sei in der Planfeststellung ja auch zu einer Stellungnahme aufgefordert worden.

Erika Gutwirt, 71, wohnt seit ihrer Kindheit in der Beermannstraße 16. Ihr Haus wird jetzt doch nicht wie geplant abgerissen, steht aber künftig direkt neben der Autobahn. Sie will sich weiter gegen die A 100 wehren. „Das Geld sollten sie besser für Kinder ausgeben, die in Deutschland hungern.“ Auch ihre Nachbarin Roswitha Hollnack aus dem noch unsanierten Haus Nummer 22, das abgerissen werden soll, will nicht aufgeben. Ihre 86-Quadratmeter-Wohnung kostet kalt 362 Euro, Grund genug für sie zu bleiben. Bald müssen die Anwohner dort neben einer meterhohen Lärmschutzwand leben. Den Schallschutz muss die Verkehrsverwaltung nach den Vorgaben des Gerichts verbessern.

Nach Angaben der Senatsverkehrsverwaltung werden in der südöstlichen Innenstadt rund 6000 Anwohner zusätzlich durch den Autobahn-Bau belastet. Dagegen würde es für etwa 60 000 Anwohner bei besserer Luft auch ruhiger, heißt es. Klaus Kurpjuweit/Thomas Loy

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